Verlinkung von UK ETS und EU ETS?
CBAM Weekly - Ausgabe 32 - 1. Feb. 2025

CBAM Weekly
mit Helge Wieggrefe
Der Premierminister von Großbritannien, Keir Starmer, wird nächste Woche als erster britischer Regierungschef seit dem Brexit am Treffen des Europäischen Rates in Brüssel teilnehmen. Gegenstand der Gespräche soll auf seinen Wunsch hin auch eine Verknüpfung des britischen mit dem europäischen Emissionshandelssystems sein, um gegenseitige Grenzabgaben zu verhindern.
Geschichtliche Entwicklung
Bis zum Brexit im Jahr 2021 unterlag Großbritannien als Mitgliedsstaat der Europäischen Union noch dem Europäischen Emissionshandelssystem. Mit dem Austritt aus der Union hat die dortige Regierung ein eigenes Emissionshandelssystem eingeführt, den sogenannte UK ETS. Es zielt ebenso darauf ab, die Emissionen in energieintensiven Industrien, der Stromerzeugung und dem inländischen Luftverkehr zu reduzieren.
Unterschiede des UK und EU ETS
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die beiden Emissionshandelssysteme grundsätzlich die gleichen Sektoren erfassen. Der Europäische Emissionshandel dehnt seinen Anwendungsbereich aber mit dem geplanten EU ETS 2 auch auf den Gebäude- und Verkehrsbereich weiter aus. Außerdem arbeitet der EU ETS mit der Marktstabilisierungsreserve. Diese garantiert über eine langfristige Steuerung ein stabiles CO₂-Preisniveau und verhindert eine Überflutung des Marktes mit Zertifikaten. Der UK ETS setzt hingegen auf den sogenannten Cost Containment Mechanism. Er kann auch sehr kurzfristig genutzt werden, um den Preis zu stabilisieren, wenn dieser zu schnell steigt und damit zu wirtschaftlichen Problemen führen könnte.
Die Verlinkung von Emissionshandelssystemen
Die Verlinkung von Emissionshandelssystemen bezeichnet die Verbindung zweier oder mehrerer separater Emissionsmärkte, sodass Emissionszertifikate über die Systeme hinweg gehandelt werden können. Dies kann zu einem effizienteren Markt, einer besseren Preisstabilität und einer globalen Reduktion von Emissionskosten führen. Ein Beispiel für eine solche Verlinkung, in der jeweils das eine System die Zertifikate des anderen akzeptiert, findet sich in der Verlinkung des EU ETS mit dem Emissionshandelssystem der Schweiz.
Die Verlinkung vor dem Hintergrund von CBAM
Wenn zwei Emissionshandelssysteme derart verknüpft sind, wie das der Schweiz und der EU, bedeutet das, dass auf beiden Emissionshandelsmärkten der gleiche Preis für ein Zertifikat gezahlt werden muss. Beim Handel zwischen den beiden Volkswirtschaften herrschen damit gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der CO2-Bepreisung. Ein CO2-Grenzausgleichssystem ist daher nicht notwendig. Richtigerweise sind Waren, die ihren Ursprung in der Schweiz haben, daher auch vom Anwendungsbereich des CBAM ausgeschlossen. Für den Handel zwischen Großbritannien und der EU hätte eine Verlinkung daher sehr positive Auswirkungen.
Schwierigkeiten bei der Verlinkung von UK ETS und EU ETS
Vor einer Verlinkung der beiden Systeme müssen bei dem Regierungsgipfel aber noch einige Schwierigkeiten besprochen werden. Ein zentrales Hindernis wird sicherlich sein, dass die EU nur dann einer Verlinkung mit dem System von Großbritannien zustimmen wird, wenn dieses in diesem Bereich vollumfänglich das EU-Recht anwendet. Auch die Schweiz musste ihr System den europäischen Vorgaben entsprechend anpassen. Außerdem ist der CO2-Preis des Systems in Großbritannien auch durchschnittlich etwa 25% günstiger als der Preis eines Zertifikats des europäischen Systems. Würde nun der europäische Preis der Zertifikate übernommen, würde dies zu einem deutlichen höheren Kostendruck auf die Industrie in Großbritannien führen und könnte der wirtschaftlichen Entwicklung schaden.
Sonderfall Nordirland
Ein besonderes Problem ergibt sich nach derzeitigem Stand mit Nordirland. Denn es hat seit dem Brexit einen besonderen handels- und zollrechtlichen Status inne. Es wird weiterhin als Teil des europäischen Binnenmarktes behandelt. Daher müsste es folgerichtig eigentlich auch von dem europäischen CBAM mit umfasst sein. Das würde aber bedeuten, dass auch Waren, die zwischen Großbritannien und Nordirland gehandelt werden, von CBAM betroffen wären. Entsprechend sind die Bemühungen des Premierministers verständlich hier durch eine Verlinkung der Emissionshandelssysteme eine Lösung herbeizuführen.
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