CBAM und die Omnibus-Initiative – Vereinfachung mit klaren Grenzen

CBAM Weekly - Ausgabe 36 - 28. Feb. 2025

Helge Wieggrefe

CBAM Weekly

mit Helge Wieggrefe

Die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission hat das Ziel, regulatorische Anforderungen zu vereinfachen und gleichzeitig die Wirksamkeit zentraler Klimaschutzmaßnahmen zu erhalten. Neben der Corporate Sustainability Reporting Directive und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive ist auch der Carbon Border Adjustment Mechanism von den geplanten Reformen betroffen. Während Unternehmen von vereinfachten Prozessen profitieren sollen, bleibt die Herausforderung bestehen, Carbon Leakage weiterhin wirksam zu verhindern.

Neue de-minimis-Schwelle

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung einer neuen de-minimis-Schwelle für kleine CBAM-Importeure. Geplant ist eine Grenze von 50 Tonnen pro Importeur. Durch diese Regelung werden rund 90 Prozent der Importeure von den CBAM-Pflichten befreit, während dennoch 99 Prozent der importierten Emissionen weiterhin unter die Regulierung fallen. Die Europäische Kommission möchte so den bürokratischen Aufwand für kleine Marktteilnehmer erheblich reduzieren, ohne die Wirksamkeit von CBAM zu gefährden.

Vereinfachte Prozesse

Neben der Ausnahme für Kleinstimporteure werden auch Vereinfachungen für Unternehmen eingeführt, die weiterhin unter CBAM fallen. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die Autorisierung der CBAM-Anmelder, die Berechnung der Emissionen und die Verwaltung der finanziellen CBAM-Verpflichtungen. Dadurch soll die Einhaltung der Regularien für betroffene Unternehmen effizienter und weniger zeitaufwendig gestaltet werden.

Schutz vor Umgehung und Missbrauch

Gleichzeitig plant die Kommission Maßnahmen, um die Effektivität von CBAM weiter zu stärken. Dazu gehört der Ausbau von Anti-Missbrauchsregelungen sowie eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie gegen Umgehungstatbestände. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht durch künstliche Aufsplittung von Importen die neuen Schwellenwerte umgehen können und dass Schlupflöcher frühzeitig geschlossen werden.

Bedeutung für Unternehmen

Für viele Unternehmen bedeutet die Reform eine administrative Erleichterung. Insbesondere kleinere Importeure, die nun von CBAM befreit werden, können sich auf weniger regulatorischen Aufwand einstellen. Gleichzeitig erhalten Unternehmen, die weiterhin unter CBAM fallen, verbesserte Prozesse und eine vereinfachte Berechnung der Emissionen, was die Umsetzung der Anforderungen erleichtern dürfte. Allerdings gibt es auch neue Herausforderungen. Unternehmen müssen genau analysieren, ob sie weiterhin unter CBAM fallen und wie sich die vereinfachten Berechnungen auf ihre Verpflichtungen auswirken. Zudem müssen sie sich darauf einstellen, dass die verschärften Anti-Umgehungsmaßnahmen zu strengeren Kontrollen führen können.

Auswirkungen auf den Klimaschutz und Carbon Leakage

Die neuen Anpassungen sollen CBAM effizienter gestalten, ohne das ursprüngliche Ziel des Mechanismus zu schwächen. Durch die klare Begrenzung der de-minimis-Schwelle bleibt der Großteil der importierten Emissionen reguliert, während kleine Marktteilnehmer entlastet werden. Durch diese an den Zielen der Verordnung ausgerichtete Ausnahme kann auch dem Problem des Carbon Leakage weiter effektiv beegnet werden. Dennoch bleibt abzuwarten, ob sich die neuen Vereinfachungen langfristig bewähren. Sollte sich herausstellen, dass größere Unternehmen Möglichkeiten finden, sich der Regulierung durch Umgehungsstrategien zu entziehen, könnte die Effektivität von CBAM trotz der neuen Kontrollmaßnahmen geschwächt werden.

Noch nicht in Kraft

Noch ist der Vorschlag der Kommission auch nicht in Kraft. Er muss noch das Europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dabei wird es insbesondere spannend, wie die Sozialdemokratische und die Grüne Fraktion hierzu im Parlament abstimmen. Diese standen der Omnibus-Initiative bisher sehr kritisch gegenüber.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die geplanten Anpassungen im Rahmen der Omnibus-Initiative bringen für Unternehmen viele Erleichterungen mit sich und sind insgesamt zu begrüßen. Während kleinere Importeure von der neuen de-minimis-Schwelle profitieren, können größere Unternehmen ihre Prozesse an die vereinfachten, aber weiterhin verbindlichen CBAM-Anforderungen anpassen. Nach der Anpassung werden nun nur noch diejenigen Unternehmen und Importe in den Blick genommen, die auch im Hinblick auf deren Auswirkungen für das Klima wirklich relevant sind. Es bleibt zu hoffen, dass dadurch auch die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen in der Wirtschaft wie auch der Bevölkerung wieder steigen wird. Denn nachhaltiger Klimaschutz geht letztlich nur mit breiter Unterstützung aus dem privaten Sektor.

Support bei CBAM und der Omnibus-Initiative

Wenn Sie Unterstützung bei der Anpassung an die neuen CBAM-Regelungen benötigen oder die Auswirkungen der Omnibus-Initiative auf Ihr Unternehmen analysieren möchten, melden Sie sich gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth). Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite! Viele Grüße Helge Wieggrefe

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