Beginn der CBAM-Kontrollen durch die DEHSt: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
CBAM Weekly – Issue 43
Mit dem Start der Übergangsphase von CBAM war klar, dass es früher oder später zu einer aktiveren Überwachung durch die zuständigen Behörden kommen würde. Nun ist es so weit: In Deutschland beginnt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) mit der Durchsetzung der Berichtspflichten. Erste Unternehmen haben bereits Mahnschreiben erhalten. Damit wird deutlich, dass die CBAM-Verordnung mehr und mehr aktiv kontrolliert und durchgesetzt wird. Für betroffene Unternehmen ist das ein Weckruf, sich mit ihren internen Prozessen auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen genügen.
Das Berichtigungsverfahren ist eröffnet
Konkret geht es aktuell um das sogenannte Berichtigungsverfahren. Es ist in der CBAM-Verordnung als Instrument vorgesehen, um Versäumnisse bei der fristgerechten oder vollständigen Abgabe von CBAM-Berichten aufzuarbeiten. Die DEHSt nutzt dieses Instrument nun erstmals und fordert Unternehmen, die ihre CBAM-Berichte für vorangegangene Quartale nicht eingereicht haben, zur Nachmeldung auf. Diese Aufforderung erfolgt mit einer klar und – meiner Meinung nach recht kurz – gesetzten Frist. Wird sie nicht eingehalten, droht die Einleitung eines Sanktionsverfahrens. Die Behörden machen damit unmissverständlich deutlich, dass Verstöße gegen die Verordnung auch Folgen haben werden.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Zunächst besteht die Gefahr einer hohen Geldbuße. Diese kann bis zu 50€ pro nicht oder nicht korrekt berichteter Tonne CO2-Emissionen betragen. Sollten mehrere CBAM-Berichte fehlen oder unvollständig sein, kann sich das schnell zu beachtlichen Beträgen aufsummieren. Ein weiteres zentrales Risiko für Unternehmen, die sich nicht an die Berichtspflichten halten, besteht in der Gefährdung ihrer zukünftigen Zulassung als CBAM-Anmelder. Ohne diese Zulassung ist es ab 2026 nicht mehr möglich, CBAM-pflichtige Waren in die EU zu importieren. Die Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Einhaltung der Berichtspflichten eine Voraussetzung für die Zulassung ist. Ein Verstoß kann daher weitreichende Auswirkungen auf die Handelsfähigkeit eines Unternehmens haben.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Für Unternehmen, die bisher noch keine CBAM-Berichte abgegeben haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, zu handeln. Die Aufforderung durch die DEHSt ist nicht nur als Mahnung zu verstehen, sondern auch als Möglichkeit, Versäumnisse nachzuholen, bevor gravierendere Konsequenzen eintreten. Gleichzeitig sollten Unternehmen, die bereits Berichte abgegeben haben, diese intern überprüfen. Denn auch unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu einem sanktioniert werden. Die Qualität der Daten, die Nachvollziehbarkeit der Emissionswerte und die konsistente Anwendung der Meldevorgaben sind entscheidend.
Langfristige Relevanz für die Unternehmensstrategie
Die aktuelle Entwicklung ist nicht nur für die laufende Berichterstattung relevant, sondern hat auch strategische Bedeutung. Denn die nun eingeführten Kontrollprozesse werden künftig weiter intensiviert. Ab 2026 kommen zusätzliche Verpflichtungen hinzu: Die Verifizierung der Emissionsdaten durch akkreditierte Prüfer, das Zertifikatsmanagement und die finanzielle Abwicklung der CO₂-Kosten. Wer jetzt schon Probleme mit der Berichterstattung hat, riskiert langfristig noch größere Herausforderungen. Deshalb ist es ratsam, CBAM-Compliance als festen Bestandteil der internen Steuerungsprozesse zu etablieren – idealerweise digital unterstützt und prozessorientiert aufgesetzt.
Fazit
Die Mahnschreiben der DEHSt markieren einen Wendepunkt in der Umsetzung von CBAM. Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Wer seine Pflichten bisher ignoriert hat, sollte jetzt handeln. Und wer bereits CBAM-Berichte eingereicht hat, sollte deren Qualität und Konsistenz überprüfen. Denn die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden in den kommenden Monaten weiter steigen. Unternehmen, die rechtzeitig reagieren, können nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch die Grundlage für eine stabile und effiziente CBAM-Strategie schaffen.
Support bei der Umsetzung
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