EU PPWR

PPWR,
Schritt für Schritt.

Von der Betroffenheitsprüfung bis zur EU-Konformitätserklärung. Ein geführter Prozess, alle Ergebnisse in Echtzeit sichtbar.

Betroffenheitsprüfung

Ihre Rolle. Ihre Pflichten.

Hersteller, Importeur, Händler oder Fulfilment-Dienstleister: Ihre PPWR-Pflichten hängen von Ihrer Rolle ab. Wir prüfen sie je Unternehmen und Artikel und zeigen genau, was für Sie gilt.

  • Rollenbewertung über alle Artikel hinweg
  • Pflichten je Rolle zugeordnet
  • Ergebnisse in Echtzeit
PPWR · Betroffenheit
Eine Prüfung. Alle Pflichten.
0%
Live-BetroffenheitGeprüfte UnternehmenVerordnung (EU) 2025/40 · ab 12. Aug. 2026
kolum
PPWR
Rechtlicher Hintergrund
Betroffenheit
Verpackungen
Beschaffung
Sourcing
Tarifierung
KN-Code-Classifier
Transaktionen
Bestellungen
Importe
Stammdaten
Unternehmen
Artikel
Geschäftspartner
Tenant One · PPWR
Tenant OnePPWRBetroffenheit
Betroffenheit
Bestimmen Sie je Unternehmen, ob die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gilt. Eine einzige in der EU in Verkehr gebrachte Verpackung genügt, um Pflichten auszulösen.
PPWR-Betroffenheit je Unternehmen
UnternehmenPPWR anwendbarPflichten
GreenTech Berlin GmbHJaKonformitätKonformität & ErklärungKennzeichnung (Art. 15)Registrierung DEEPR-Vertreter FRPflichten ansehen
EcoFuture Paris S.A.NeinPflichten ansehen
SustainItalia Rome S.p.A.Nicht geprüftJaKonformitätKonformität & ErklärungKennzeichnung (Art. 15)Registrierung DEEPR-Vertreter FRPPWR-Relevanz prüfenPflichten ansehen
WindEnergy Amsterdam B.V.Nicht geprüftPPWR-Relevanz prüfen
PPWR-Relevanz prüfen
SustainItalia Rome S.p.A.
Beantworten Sie jeden Abschnitt, um festzustellen, ob das Unternehmen PPWR-Pflichten als Wirtschaftsakteur hat.
1. Herstellung & eigene Marke
Bestimmt, ob das Unternehmen als Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 gilt.
⚠ Unvollständig✔ Vollständig
Stellen Sie Produkte selbst her oder füllen/verpacken Sie sie? *
JaNein
Verkaufen Sie Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigener Marke? *
JaNein
Sind Sie ein Kleinstunternehmen? *
JaNein
2. Importe
Bestimmt, ob das Unternehmen als Einführer nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 17 gilt.
⚠ Unvollständig✔ Vollständig
Importieren Sie verpackte Waren oder Verpackungen aus Drittländern? *
JaNein
3. Niederlassung & grenzüberschreitender Verkauf
Bestimmt den Produzentenstatus je Mitgliedstaat nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15.
⚠ Unvollständig✔ Vollständig
In welchen Mitgliedstaaten sind Sie niedergelassen UND bringen verpackte Produkte erstmals in Verkehr? *
DEFR
Wählen Sie jedes zutreffende Land, oder bestätigen Sie ausdrücklich, dass keines zutrifft.
Verkaufen Sie grenzüberschreitend direkt an Endkunden? *
Ja, nach FRNein
4. Verpackungskategorien
Welche Verpackungskategorien Sie nutzen. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 8. Entscheidet spätere Pflichten (2028 bis 2030).
⚠ Unvollständig✔ Vollständig
Welche Verpackungskategorien nutzen Sie? *
VerkaufTransportE-CommerceServiceUmverpackung
Wählen Sie jede zutreffende Kategorie, oder bestätigen Sie ausdrücklich, dass keine zutrifft.
5. Lebensmittelkontakt & Umweltaussagen
Steuert PFAS-Grenzwerte (Art. 5 Abs. 5) und Vorgaben zu Umweltaussagen (Art. 14).
⚠ Unvollständig✔ Vollständig
Bringen Sie Verpackungen mit Lebensmittelkontakt in Verkehr? *
JaNein
Bewerben Sie Umwelteigenschaften Ihrer Verpackungen? *
JaNein
Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Basierend auf Verordnung (EU) 2025/40; maßgeblich ist der englische Text im Amtsblatt.
Live-Ergebnis0/5 Abschnitte
SustainItalia Rome S.p.A.
Beantworten Sie die Abschnitte, um Pflichten zu ermitteln
Rollen: keine
Beantworten Sie die restlichen Abschnitte, um Pflichten zu ermitteln.
Live-ErgebnisBetroffen
SustainItalia Rome S.p.A.
Dieses Unternehmen ist von der PPWR betroffen
Rollen:HerstellerEinführer
Produzent in:DEFR
KonformitätKonformität & ErklärungKennzeichnung (Art. 15)Registrierung DEEPR-Vertreter FR
0 von 5 Abschnitten beantwortet · Beantworten Sie jeden Abschnitt, um die Prüfung abzuschließen.VerwerfenPrüfung abschließen
Betroffene Unternehmen · PPWR
0
Von 4 Unternehmen · Pflichten ab 12. Aug. 2026
PPWR · Konformitätserklärung
Erstellt. Dokumentiert. Archiviert.
0%
KE-AbdeckungVerpackungen mit ausgestellter KEMuster nach Anhang VIII · Verordnung (EU) 2025/40
kolum
PPWR
Rechtlicher Hintergrund
Betroffenheit
Verpackungen
Beschaffung
Sourcing
Tarifierung
KN-Code-Classifier
Transaktionen
Bestellungen
Importe
Stammdaten
Unternehmen
Artikel
Geschäftspartner
Tenant One · PPWR
PPWRVerpackungenFaltschachtel für Zahnpastatube
Verpackungen
Jede Verpackungseinheit, die Sie in der EU in Verkehr bringen, muss nach PPWR klassifiziert und dokumentiert werden (Art. 3, Anhang I). Diese Stammdaten sind die Basis für Stoffgrenzwerte, technische Dokumentation und die Konformitätserklärung (Art. 38/39).
Verpackungsliste hochladenPosition hinzufügen
Nach Positionsname, Verpackungsart, Ebene suchen...Einstufung ⌄Verpackungsart ⌄Stoffe ⌄Compliance-Status ⌄
PositionsnameEinstufungVerpackungsartEbeneEinwegStoffeKlassifiziert amCompliance
Faltschachtel für ZahnpastatubeVerpackungVerkaufsverpackungPrimärJaOffen15.7.2026Teilweise
EuropaletteVerpackungTransportverpackungTertiärNeinOffen15.7.2026Teilweise
Burger-Box, beschichteter Karton (Fast Food)VerpackungServiceverpackungPrimärJaOffen16.7.2026Teilweise
Mikrowellen-Popcorn-TüteVerpackungVerkaufsverpackungPrimärJaOffen16.7.2026Teilweise
Glas 250 ml mit Twist-off-DeckelVerpackungVerkaufsverpackungPrimärNeinKonform15.7.2026Teilweise
E-Commerce-VersandkartonVerpackungE-Commerce/TransportSekundärJaKonform17.7.2026Teilweise
Edelstahl-Thermoskanne (separat verkauft)Keine Verpackung16.7.2026Nicht relevant
Faltschachtel für ZahnpastatubeVerpackungIn BearbeitungVerkaufsverpackung · Primär · Klassifiziert am 15.7.2026
Klassifizierung
Stammdaten & Kennzeichnung
Stoffe (Art. 5)
Lieferanteninformationen
Technische Dokumentation
Konformitätserklärung
Klassifizierung & rechtliche BegründungWird klassifiziert…Neu klassifizieren✎ Bearbeiten
Die Faltschachtel ist Verkaufsverpackung nach PPWR Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Sie umschließt, schützt und präsentiert die Zahnpastatube gegenüber dem Endnutzer.
VerpackungsartVerkaufsverpackungEbenePrimärDefinitionsgrundlageArt. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a — umschließen/schützen/handhaben/liefern/präsentierenTreffer Anhang ISchachteln für Zahnpastatuben (Anhang I)
Rechtliche Begründung
Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Basierend auf Verordnung (EU) 2025/40; maßgeblich ist der englische Text im Amtsblatt.
Stammdaten & Kennzeichnung (Art. 5, 15, 22)
Steuert die Anforderungen aus Artikel 5, Kennzeichnungspflichten und die nachgelagert benötigten Nachweise.
Unvollständig
Einweg / MehrwegEinwegMehrwegOffen
LebensmittelkontaktJaNeinOffen
Bezug der LeerverpackungAuswählen ⌄
Kennzeichnung auf der Verpackung (Art. 15 Abs. 5/6)
Kennzeichnungsschema auf der PackungLOT + Julianisches Datum, RückseiteHersteller wie angegebenGreenTech Berlin GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin, DE
Komponenten & Nachweise (Art. 5, 16)
Die Bewertungen leiten sich aus den Werten ab (Pb+Cd+Hg+Cr(VI) ≤ 100 mg/kg; PFAS ≤ 50 mg/kg bei Lebensmittelkontakt).
Stoffkonformität: Offen
Kartonkörper · KorpusSchwermetalle konformPFAS n. z.
GC1-Karton · Lieferant: CartonPack GmbH
Pb+Cd+Hg+Cr(VI): — mg/kg (≤ 100) — Art. 5 Abs. 4PFAS: n. z. (kein Lebensmittelkontakt)
Lieferantennachweis — manuell erfasst
Die Lieferantenerklärung bestätigt eine Summe Pb+Cd+Hg+Cr(VI) < 100 mg/kg (Art. 5 Abs. 4); die Verpackung hat keinen Lebensmittelkontakt, PFAS daher nicht anwendbar. Ausgestellt von CartonPack GmbH, 11.06.2026.
🗎 DECL-2026-014.pdfPDF128 KB Ansehen
Lieferanteninformationen (Art. 16)
Nachweise fließen in Stoffe, technische Dokumentation und Konformitätserklärung. Bezug der Leerverpackung: In der EU eingekauft.
Unvollständig
Erklärung zur Stoffkonformität (Art. 5 Abs. 4/6)
DECL-2026-014.pdf · 128 KB → als Komponentennachweis abgelegt
Fehlt
Fluor-/PFAS-Prüfdokumentation (Art. 5 Abs. 5 Buchst. c)
Automatisch auf n. z. gesetzt — keine Verpackung mit Lebensmittelkontakt.
n. z.
Materialspezifikation der Komponenten
GC1-paperboard-spec.pdf · 156 KB → fließt in Anhang VII 2(b)
Fehlt
Beschreibung des Herstellungsprozesses
process-description-cartonpack.pdf · 96 KB → fließt in Anhang VII 2(c)
Fehlt
Eigene Konformitätserklärung des Lieferanten für die Leerverpackung
DOC-CP-2026-113.pdf · 84 KB — aufbewahrt nach Art. 18 Abs. 7
Fehlt
Technische Dokumentation (Anhang VII, Modul A)
Einmal hochladen, dauerhaft am Datensatz. 5 Jahre aufbewahren (Einweg) ab Inverkehrbringen — Art. 15 Abs. 3.
Unvollständig
(a) Allgemeine Beschreibung & Verwendungszweck — Einweg-Verkaufsverpackung (primär), Verkauf an den Endnutzer
Ausstehend
(b) Entwurf, Fertigungszeichnungen & Komponentenmaterialien — carton-diecut-FC-TP-001.pdf
Ausstehend
(c) Beschreibung des Herstellungsprozesses — process-description-cartonpack.pdf
Ausstehend
(d) Angewandte Normen / Spezifikationen — EN 13427, gesamte Norm (fließt wortgleich in KE-Feld 6)
Ausstehend
(e) Bewertungen nach Art. 6, 10, 11 — nicht anwendbar bis zur Einführung 2027–2030
Nicht anwendbar
(f) Prüfberichte & Stoffnachweise — automatisch aus Stoffen und Lieferantennachweisen zusammengeführt
Ausstehend
EU-Konformitätserklärung (Art. 39)Zusammengestellt aus den Daten der vorherigen Schritte.
Entwurf
Identität der Position
PKG-FC-TP-001 · Verkaufsverpackung für eine Zahnpastatube
Aus: Klassifizierung →WartetBereit
Stoffergebnisse (1 Komponente)
Kartonkörper · Pb+Cd+Hg+Cr(VI): 42 mg/kg (≤ 100) · PFAS: n. z.
Aus: Stoffe (Art. 5) →WartetBereit
Lieferantendokumente (Art. 16)
DECL-2026-014.pdf · GC1-paperboard-spec.pdf · DOC-CP-2026-113.pdf
Aus: Lieferanteninformationen →WartetBereit
Technische Dokumentation (Anhang VII)
(a)–(d), (f) vorhanden · (e) nicht anwendbar · EN 13427 — gesamte Norm
Aus: Technische Dokumentation →WartetBereit
Blockierende Prüfungen
Stammdaten vollständig
Stoffkonformität (Art. 5 Abs. 6)
Lieferantennachweise abgelegt (Art. 16)
Technische Dokumentation (Anhang VII)
Erklärung ansehenPDF herunterladen5 Jahre aufbewahren (Einweg), 10 Jahre bei Mehrweg — Art. 15 Abs. 3.
Konformitätserklärung
Muster nach Anhang VIII, Verordnung (EU) 2025/40.
Ausgestellt & gesperrt — 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg) aufbewahren, Art. 15 Abs. 3.
EU-Konformitätserklärung
Nr. DOC-2026-0001 · Entwurf
1. Eindeutige Identifikation der Verpackung
PKG-FC-TP-001 — Faltschachtel für Zahnpastatube
2. Name und Anschrift des Herstellers (und ggf. des Bevollmächtigten)
GreenTech Berlin GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin, Deutschland · EORI DE123456789
3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4. Gegenstand der Erklärung (Identifikation zur Rückverfolgbarkeit)
Verkaufsverpackung · Primär. Schachteln für Zahnpastatuben (Anhang I).
5. Konformität mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) — insbesondere Artikel 5: Summe Pb, Cd, Hg, Cr(VI) ≤ 100 mg/kg (Art. 5 Abs. 4); keine Verpackung mit Lebensmittelkontakt — die PFAS-Beschränkung nach Art. 5 Abs. 5 gilt nicht.
6. Angewandte harmonisierte Normen / gemeinsame Spezifikationen
EN 13427 — gesamte Norm — Anforderungen an Verpackungen
7. Notifizierte Stelle
Nicht anwendbar — Modul A (interne Fertigungskontrolle).
8. Zusatzinformationen · Unterschrift
Stoffnachweis: Lieferantenerklärung DECL-2026-014. Konformitätserklärung der Leerverpackung abgelegt: DOC-CP-2026-113 (Art. 18 Abs. 7). Hauptkomponentenlieferant: CartonPack GmbH. Unterzeichnet für und im Namen der GreenTech Berlin GmbH. Ort und Datum: Berlin, 29.7.2026. Name / Funktion: Maria Schmidt / Compliance Managerin.
Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Der Hersteller trägt die Verantwortung (Art. 39 Abs. 4).Ausstellen & sperren
Ausgestellte KE · PPWR
0
Auditfähig · eine je Verpackungstyp
Konformitätserklärung

Erstellt, dokumentiert, archiviert.

Erstellen Sie Ihre EU-Konformitätserklärung direkt aus den Prüfergebnissen, inklusive vollständiger technischer Dokumentation. Prüfsicher archiviert, solange die Verordnung es verlangt.

  • Erklärung je Verpackungstyp
  • Technische Dokumentation inklusive
  • Konforme Archivierung: 5 Jahre, 10 bei Mehrweg
Registrierung & EPRDemnächst

27 Register. Ein Überblick.

Verpackungs-EPR ist bereits in jedem Mitgliedstaat verpflichtend, in dem Ihre Verpackung in Verkehr gebracht wird. Ab dem 12. August 2026 macht die PPWR dies EU-weit durchsetzbar: kein Register, kein Markt. Wir verfolgen Registrierungen, Meldefristen und EPR-Gebühren je Land.

  • Registrierungsstatus je Mitgliedstaat
  • Meldefristen und Datenanforderungen
  • Basiert auf Ihren bestehenden Verpackungsdaten
Registrierung & EPRDemnächst
27 Register. Ein Überblick.
Pflicht ab
Aug. 2026
Kein Register, kein Markt
PPWRRegistrierung & EPR27 Mitgliedstaaten
Register der Mitgliedstaaten
Registrierungsstatus, Meldefristen und EPR-Gebühren je Land — auf Basis der Verpackungsdaten, die Sie ohnehin pflegen.
27
Relevante Märkte
12
Registriert
9
In Bearbeitung
ATÖsterreichRegistriert
BEBelgienRegistriert
BGBulgarienIn Bearbeitung
HRKroatienRegistriert
CYZypernOffen
CZTschechienIn Bearbeitung
DKDänemarkRegistriert
EEEstlandOffen
FIFinnlandRegistriert
FRFrankreichIn Bearbeitung
DEDeutschlandRegistriert
GRGriechenlandOffen
HUUngarnIn Bearbeitung
IEIrlandRegistriert
ITItalienRegistriert
LVLettlandOffen
LTLitauenIn Bearbeitung
LULuxemburgRegistriert
MTMaltaOffen
NLNiederlandeRegistriert
PLPolenIn Bearbeitung
PTPortugalRegistriert
RORumänienOffen
SKSlowakeiIn Bearbeitung
SISlowenienRegistriert
ESSpanienOffen
SESchwedenRegistriert
Demnächst
RegistriertIn BearbeitungOffenFristen und Gebühren je Register nachverfolgt
Bald verfügbar
Ein Überblick über alle 27 nationalen Verpackungsregister - Pflichten, Fristen und Meldestatus an einem Ort. Bald auf der kolum-Plattform verfügbar.
KennzeichnungDemnächst
Bereit für das Label 2028.
Gilt ab
Aug. 2028
Harmonisiertes EU-Sortierlabel
PPWRKennzeichnungDurchführungsrechtsakt ausstehend
Label-Bereitschaft je Verpackung
Ihre Material- und Komponentendaten liegen bereits im System. Sobald der Durchführungsrechtsakt final ist, ordnen wir jeder Verpackung das richtige Label zu.
Faltschachtel für ZahnpastatubeEntwurf
Harmonisiertes Sortierlabel
Piktogramm-Set gemäß Durchführungsrechtsakt
Papier / Karton
Kartonkörper · GC1
Klebstoff
Wasserbasiert
Trennbar
Ja — eine Fraktion
Tonne
Piktogramm ausstehend
Nur Vorschau — finales Artwork folgt dem verabschiedeten Rechtsakt.
DatenbereitschaftDaten bereit
Was bereits vorliegt und was noch von der Kommission abhängt.
Materialzusammensetzung je KomponenteAus Ihren Verpackungsdaten (Anhang VII 2(b))Bereit
Trennbarkeit und GewichtsanteileAus den Stammdaten der Komponenten abgeleitetBereit
Verpackungsart und -ebeneAus dem PPWR-KlassifizierungsschrittBereit
Harmonisierte Piktogramme und LabelgrößenFestgelegt im Durchführungsrechtsakt nach Art. 12Wartet
Übergangsregeln für BestandswareVerfolgt, sobald der Rechtsakt veröffentlicht istWartet
Automatisch aktualisiert, sobald die Regeln final sind — Art. 12, Verordnung (EU) 2025/40
Bald verfügbar
Harmonisierte Sortierlabels für jede Verpackungseinheit, rechtzeitig vor der Frist 2028. Bald auf der kolum-Plattform verfügbar.
KennzeichnungDemnächst

Bereit für das Label 2028.

Ab August 2028 braucht Verpackung das harmonisierte EU-Sortierlabel. Ihre Materialdaten liegen bereits im System. Wir sagen Ihnen, welches Label jede Verpackung braucht, sobald die Regeln final sind.

  • Label-Anforderungen je Verpackung
  • Aktualisiert mit dem Durchführungsrechtsakt
  • Übergangsverfolgung für Bestandsware

Warum sich Importeure und Compliance-Teams für kolum entscheiden.

Effizienz

90 % weniger manueller Aufwand

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Standardmäßig auditfähig

Jede Zahl ist nachvollziehbar und jeder Bericht versioniert.

Kontrolle

Keine Frist mehr verpassen

Fristen-Tracking und Warnungen bei fehlenden Daten, rechtzeitig.

Skalierung

Ein Lieferantennetzwerk

Ein Lieferantennetzwerk für EU CBAM, UK CBAM, EUDR und Zoll.

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FAQ

PPWR, kurz erklärt.

Was ist die PPWR?
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und greift schrittweise ab 2026.
Wer ist betroffen?
Hersteller, Importeure, Händler und Fulfilment-Dienstleister, die verpackte Waren im EU-Markt in Verkehr bringen. Die konkreten Pflichten hängen von Ihrer Rolle ab, die kolum je Unternehmen und Artikel bestimmt.
Was ist die EU-Konformitätserklärung?
Eine formale Erklärung, dass Ihre Verpackung die PPWR-Anforderungen erfüllt, gestützt auf technische Dokumentation. Sie muss 5 Jahre aufbewahrt werden, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre.
Funktioniert PPWR mit dem Rest von kolum?
Ja. PPWR läuft auf derselben Plattform und denselben Artikel- und Lieferantendaten wie EU CBAM, UK CBAM und EUDR. Sie pflegen Ihre Stammdaten nur einmal.

Das Regelwerk ist komplex.
Unsere Lösungen nicht.

Sehen Sie, wie PPWR in kolum läuft - mit Ihren eigenen Verpackungsdaten.