UK veröffentlicht Gesetzesentwurf für eigenes CBAM: Was auf Unternehmen zukommt
CBAM Weekly – Issue 44
Ein neues Kapitel im globalen CO₂-Grenzausgleich
Zum 1. Januar 2027 soll auch das Vereinigte Königreich ein eigenes Carbon Border Adjustment Mechanism einführen. Die britische Regierung hat kürzlich den Entwurf der dazugehörigen Gesetzgebung veröffentlicht und eine technische Konsultation gestartet, die noch bis Anfang Juli läuft. Das neue System folgt in seiner Zielsetzung dem EU-Vorbild: Es geht darum, CO₂-intensive Importe aus Drittländern mit einem Preis zu belegen, wenn im Herkunftsland keine gleichwertige CO₂-Bepreisung stattgefunden hat. Damit soll sogenanntes Carbon Leakage verhindert und gleichzeitig die Wirksamkeit des britischen Emissionshandelssystems geschützt werden.
Betroffene Sektoren und Geltungsbereich
Der britische CBAM betrifft zunächst fünf Sektoren: Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl. Die Definition der betroffenen Waren erfolgt auf Basis von Zolltarifnummern, die im Anhang aufgelistet sind. Ausgenommen von der Abgabe sind bestimmte Schrottprodukte, insbesondere im Bereich Aluminium sowie Eisen und Stahl. Die neue Regelung betrifft ausschließlich Importe, nicht heimisch produzierte Waren. Bemessungsgrundlage ist die in den Waren enthaltene CO₂-Menge, multipliziert mit dem durchschnittlichen CO₂-Preis im britischen Emissionshandelssystem. Auf diese Weise ergibt sich eine CBAM-Abgabe, die je nach Sektor variiert. Importierte Produkte, für die bereits im Herkunftsland ein CO₂-Preis gezahlt wurde, können sich diesen Betrag unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen lassen. Die Vorgehensweise erinnert an den Vorschlag der Europäischen Kommission, um Einfuhren im Jahr 2026 im Jahr 2027 nachträglich zu belasten. Sie führt zu einer einheitlichen Belastung von Importen in dem Zeitraum und vermeidet in dem Sinne schwanke Preise.
CBAM als Steuer und nicht als Zertifikatshandel
Im Unterschied zum europäischen System handelt es sich beim britischen CBAM aber auch um eine Steuer und nicht um ein Zertifikatshandelssystem. Die Steuerpflicht entsteht beim Importeur, sobald der jährliche Warenwert CBAM-pflichtiger Güter 50.000 Pfund übersteigt. Die britische Steuerbehörde HMRC wird für die Abwicklung zuständig sein. Die erste Abgabepflicht ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen, wobei aktuell noch an der Ausgestaltung der digitalen Meldesysteme gearbeitet wird.
Anrechnung von bereits gezahlten CO₂-Preisen und kostenlose Zuteilungen
Wird im Herkunftsland ein vergleichbarer CO₂-Preis gezahlt, kann dieser angerechnet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der Preis nach Maßgabe der britischen Regierung als gleichwertig anerkannt wird. Eine solche Prüfung erfolgt voraussichtlich einzelfallbezogen. Ein wesentlicher Unterschied zum europäischen System ist die pauschale Anrechnung von kostenlosen Zertifikatszuteilungen. Diese sogenannten „free allocation adjustments“ werden sektorweise berücksichtigt. Der effektive CBAM-Steuersatz wird also reduziert, wenn die britische Industrie im betreffenden Sektor im Vorjahr kostenlose Zertifikate erhalten hat. Die Regierung behält sich jedoch vor, die Methodik nach 2027 nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Ein System in Entwicklung – mit politischem Spielraum
Die jetzt vorliegende Gesetzesvorlage enthält eine Reihe von Ermächtigungen für die britische Regierung. Dazu gehört das Recht, den Steuersatz anzupassen, die Produktpalette zu erweitern oder auch das System mit anderen Emissionshandelssystemen zu verknüpfen. Letzteres ist von besonderer Bedeutung, da sowohl das Vereinigte Königreich als auch die Europäische Union ein Interesse daran haben könnten, ihre CBAM-Systeme zumindest technisch aufeinander abzustimmen. Ein entsprechendes Treffen zwischen britischen und EU-Vertretern ist für den kommenden Monat geplant. Sollte es zu einer engeren Kooperation kommen, könnte dies die Preisunterschiede zwischen den beiden Emissionshandelssystemen angleichen – aktuell liegt der britische CO₂-Preis deutlich unter dem der EU. Für Importeure bedeutet das vorerst, dass die finanzielle Belastung durch den britischen CBAM geringer ausfallen dürfte als im EU-System.
Strategische Fragen für Unternehmen
Die Einführung eines CBAMs im Vereinigten Königreich ist mehr als eine reine Umsetzung von Klimazielen – sie ist Ausdruck einer veränderten internationalen Handelspolitik. Die parallele Entwicklung eines CBAM in der EU und im Vereinigten Königreich stellt Unternehmen vor die Herausforderung, zwei komplexe Systeme gleichzeitig zu beherrschen. Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, Meldeformate und mögliche Doppelbelastungen durch nicht anerkannte CO₂-Preise aus Drittstaaten machen die Lage anspruchsvoll. Besonders betroffen sind Unternehmen mit internationalen Lieferketten in emissionsintensiven Branchen. Während in der EU bereits für Einfuhren, die im Jahr 2026 stattfinden, nachträglich Kosten anfallen werden, greift der britische Mechanismus erst für Einfuhren ein Jahr später. Es ist jedoch absehbar, dass auch andere Länder – etwa die USA, Kanada oder Australien – ähnliche Systeme entwickeln werden. In dieser Perspektive wird CBAM zunehmend zum globalen Standard.
Politische Dynamik und internationale Reaktionen
Gleichzeitig wird deutlich, dass CBAM nicht nur klimapolitisch relevant ist, sondern auch als geopolitisches Instrument wahrgenommen wird. Die USA beispielsweise kritisieren die EU bereits für die potenzielle Benachteiligung amerikanischer Exporteure durch CBAM. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch der britische Mechanismus zu diplomatischen Spannungen führt. Die internationale Klimadiplomatie wird durch die Einführung solcher Grenzmechanismen deutlich komplexer – und stärker von wirtschaftspolitischen Interessen überlagert.
Fazit
Mit dem britischen Gesetzesentwurf zur Einführung eines CBAM ist ein weiterer bedeutender Meilenstein erreicht. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Berichtspflichten und finanziellen Auswirkungen vorbereiten. Die parallele Entwicklung in der EU und im Vereinigten Königreich zeigt, dass sich CO₂-Bepreisung im internationalen Handel etabliert – und zunehmend zu einem regulierten Wettbewerbsfaktor wird. Wer frühzeitig die Weichen stellt, kann Risiken minimieren und regulatorische Klarheit gewinnen.
Support bei der Umsetzung
Wenn Sie Unterstützung bei der praktischen Vorbereitung auf den britischen oder europäischen CBAM benötigen oder Ihre internen Prozesse strategisch darauf ausrichten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Schreiben Sie uns unter helge@kolum.earth.