CBAM und das Ursprungsland – wird der Ursprung zum Schlupfloch?
CBAM Weekly – Issue 46
Die Bedeutung des Ursprungslands
Mit dem EU Carbon Border Adjustment Mechanism wird ein CO₂-Preis auf bestimmte Importe erhoben, wenn im Produktionsland kein vergleichbares Emissionshandelssystem besteht. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern. Was zunächst nach einem rein technischen Verfahren klingt, berührt in der Praxis ein zentrales Element des internationalen Handelsrechts: die Bestimmung des Ursprungslands. Denn für die Frage, ob ein Produkt unter CBAM fällt, ist nicht nur entscheidend, welche Zolltarifnummer es hat – sondern auch, aus welchem Land es stammt. Und genau hier zeigt sich: Wer die Regeln zur Ursprungsbestimmung aushebelt, kann auch CBAM umgehen.
Was bedeutet „Ursprungsland“ im internationalen Handel?
Das Ursprungsland eines Produkts wird im internationalen Handel nicht nur durch den Ort bestimmt, an dem es physisch produziert wurde. Maßgeblich ist die sogenannte „wesentliche Verarbeitung“. Das bedeutet: Ein Produkt kann dann einem anderen Ursprungsland zugeordnet werden, wenn es dort substantiell weiterverarbeitet wurde – etwa durch einen Produktionsschritt, der den Charakter der Ware verändert. Dieses Prinzip ist wichtig für die Anwendung von Handelsabkommen, Zöllen und regulatorischen Maßnahmen wie CBAM. Wenn beispielsweise ein chinesisches Aluminiumprodukt in der Schweiz lediglich neu verpackt oder minimal bearbeitet wird, bleibt der Ursprung weiterhin China. Erfolgt jedoch eine wesentliche Verarbeitung, kann das Produkt offiziell als schweizerische Ware gelten – und wäre unter Umständen von CBAM befreit.
Umgehungsstrategien: Was die USA derzeit beobachten
Ein aktueller Bericht der Financial Times zeigt, wie fragil dieses System sein kann. Nachdem die USA unter Präsident Trump massive Zölle von bis zu 145 Prozent auf Importe aus China eingeführt haben, reagieren chinesische Exporteure mit kreativen Methoden. Besonders verbreitet ist der Umweg über Drittländer wie Malaysia, Südkorea oder Vietnam. Dort werden die Waren mit neuen Ursprungszertifikaten versehen, um niedrigere Zollsätze zu erlangen. Südkoreanische Behörden berichten bereits über eine deutliche Zunahme an gefälschten Ursprungsangaben. Im ersten Quartal 2025 wurden dort Waren im Wert von über 20 Millionen US-Dollar identifiziert, die aus China stammten, aber unter anderem Ursprung deklariert waren. In chinesischen Social-Media-Kanälen gibt es zudem zahlreiche Angebote, die explizit „Ursprungs-Washing“ als Dienstleistung bewerben. Dieses Phänomen ist nicht nur ein amerikanisches Problem. Auch CBAM könnte betroffen sein, wenn Waren durch gezielte Umdeklarierung die CO₂-Abgabe umgehen. Besonders in Fällen, in denen Standardwerte zur Emissionsberechnung herangezogen werden oder länderspezifische Erleichterungen bzw. Ausnahmen gelten, entsteht ein Anreiz, den Ursprung bewusst zu manipulieren.
CBAM braucht klare Ursprungsregeln
CBAM sieht eine Reihe von Mechanismen vor, die den Ursprung eines Produkts relevant machen. Beispielsweise können CO₂-Preise, die im Produktionsland bereits gezahlt wurden, angerechnet werden. Außerdem bestehen für bestimmte Länder oder Regionen Ausnahmen. Auch bei der Anwendung der länderspezifischen Standardwerte spielt der Ursprung eine entscheidende Rolle. Das alles funktioniert jedoch nur, wenn der Ursprung zuverlässig bestimmt und kontrolliert wird. Und genau hier besteht Nachbesserungsbedarf. Denn anders als bei klassischen Zöllen fehlt es bei CBAM bislang an einem klar definierten Verfahren zur Ursprungsverifikation. Die Gefahr besteht, dass Waren aus Hochemissionsländern über Drittländer importiert werden, ohne dass dies erkannt wird. Auch die Kommission erkennt dieses Risiko und plant ab der zweiten Jahreshälfte 2025 eine Anti-Umgehungsstrategie. Dabei dürfte die Ursprungsbestimmung eine zentrale Rolle spielen. Denn nur wenn klar ist, woher ein Produkt tatsächlich stammt, kann eine faire und wirksame CO₂-Bepreisung gewährleistet werden. Dadurch, dass sich der Ursprung über die Standardwerte vielfach auf die CBAM-Kosten auswirken wird, sollte ihr eine ähnliche Bedeutung wie bei den Präferenzabkommen zuteilwerden.
Fazit
Die Debatte um Ursprungs-Washing zeigt, dass CBAM nicht nur ein technisches Instrument zur CO₂-Bepreisung ist, sondern auch ein komplexes handelspolitisches Regelwerk. Wenn Unternehmen in der Lage sind, durch Umdeklarierung von Ursprüngen CO₂-Abgaben zu umgehen, wird das gesamte System unterlaufen. Es braucht daher Ursprungsregeln, transparente Prüfverfahren und eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Wer als Unternehmen CBAM-pflichtige Produkte importiert, sollte seine Lieferketten jetzt auf mögliche Risiken prüfen – und sicherstellen, dass Ursprungsangaben sauber dokumentiert und belegbar sind. Denn im Zweifel kann die Frage nach dem Ursprungsland zur Frage der CBAM-Pflicht werden.
Support bei der Umsetzung
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Ursprungsregeln auf Ihre CBAM-Pflichten auswirken oder ob Ihre Lieferketten rechtssicher dokumentiert sind, melden Sie sich gerne direkt bei uns unter helge@kolum.earth.