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EU und UK einigen sich auf Verhandlungsrahmen: Was ein ETS-Linking für CBAM bedeutet

CBAM Weekly – Issue 48


Ein neuer Anlauf für die Klimakooperation nach dem Brexit

Mit der Ankündigung eines künftigen ETS-Linkings haben sich die EU und das Vereinigte Königreich offiziell auf einen gemeinsamen Rahmen für die Verhandlungen zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme verständigt. Nach dem Brexit waren Nachdem die bilateralen Beziehungen über Jahre von Zurückhaltung geprägt. Nun soll es einen Neustart geben: mit einer vertieften Zusammenarbeit im Bereich Klimapolitik – und mit potenziellen Folgen für CBAM-pflichtige Unternehmen. Ziel des geplanten Linkings ist die schrittweise Verknüpfung des britischen ETS mit dem deutlich größeren EU-Emissionshandel. Teil des Verständnisses ist auch die Aussicht, gegenseitige Ausnahmen von CBAM-Abgaben zu ermöglichen, sobald die technische Umsetzung erfolgt ist. Das könnte für Unternehmen beider Seiten ein entscheidender Wendepunkt sein – auch wenn der Zeitplan für die Umsetzung noch offen bleibt.

Das Schweizer Modell als Blaupause – mit wichtigen Unterschieden

In der Vergangenheit hat die EU bereits Erfahrung mit einem ETS-Linking gesammelt: Seit 2020 ist das schweizerische Emissionshandelssystem mit dem EU ETS verbunden. Die Verhandlungen begannen 2009, wurden 2017 abgeschlossen und führten nach langen technischen und politischen Abstimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten und Regeln. Dieses sogenannte "statische Alignment" war jedoch mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, da jede Änderung des EU ETS auch eine Anpassung des bilateralen Abkommens erforderte. Für das Vereinigte Königreich sieht die EU nun ein „dynamisches Alignment“ vor. Das bedeutet, dass sich Großbritannien kontinuierlich an die Weiterentwicklung des EU ETS anpasst – ein flexiblerer und deutlich schnellerer Weg. Insofern könnte die technische Integration des UK ETS in den EU-Mechanismus deutlich zügiger verlaufen als beim schweizerischen Vorbild. Jedoch dürfte dies auch zu rechtlichen und politischen Diskussionen bezüglich des Vorrangs von EU-Recht führen.

Wirtschaftliche Bedeutung eines ETS-Linkings

Ein vollständiges Linking zwischen dem UK ETS und dem EU ETS hätte weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Aktuell liegt der Preis für britische Emissionszertifikate deutlich unter dem Niveau des EU ETS. Für britische Exporteure bedeutet das: Ihre Produkte könnten im Rahmen von CBAM mit einem CO₂-Aufschlag belastet werden, der sich am höheren EU-Preis orientiert – trotz heimischer Bepreisung. Das würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Markt beeinträchtigen, sondern auch regulatorische Unsicherheit schaffen. Ein ETS-Linking würde diese Differenz beseitigen und damit die Grundlage für eine Befreiung britischer Exporte von CBAM-Abgaben schaffen. Auch das EU ETS selbst würde durch eine Verknüpfung profitieren. Ein gemeinsamer Markt erhöht die Liquidität im Zertifikatehandel, was Preisstabilität und Effizienz deutlich verbessert. Darüber hinaus ermöglicht ein integrierter Handel die grenzüberschreitende Harmonisierung von Emissionsdaten – eine zentrale Voraussetzung für Transparenz und Vertrauen in die Integrität des Systems. Ein solches Linking wäre damit ein logischer Schritt hin zu einem robusteren, europäischen CO₂-Markt.

CBAM-Ausnahmen im Blick: aber ohne festen Zeitplan

Die wohl wichtigste Perspektive für betroffene Unternehmen liegt in den angestrebten CBAM-Ausnahmen. Sobald das Linking technisch umgesetzt ist, könnten sich Unternehmen mit Sitz in Großbritannien von der CBAM-Pflicht befreien lassen – ähnlich wie es heute für Importe aus Norwegen oder der Schweiz möglich ist. Auch Importe nach Großbritannien, die aus der EU stammen, würden dann von dem kommenden UK CBAM ausgenommen sein. Doch derzeit bleibt offen, wann genau die technische Umsetzung erfolgt. Viele Marktanalysten erwarten keine vollständige Integration vor 2028. Derzeit ist der politische Wille zwar klar artikuliert, aber ein verbindlicher Zeitplan steht aus. Auch ist unklar, ob es bereits vor der technischen Integration eine Art Vorbefreiung oder temporäre Anerkennung geben könnte. Das wird maßgeblich darüber entscheiden, ob britische Unternehmen ab 2026 tatsächlich von der CBAM-Abgabe ausgenommen sind – oder ob eine Übergangsphase mit doppelter Belastung droht.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen mit Handelsbeziehungen zwischen UK und EU ergibt sich eine neue Planungsunsicherheit. Zwar ist der politische Wille zur Verknüpfung eindeutig, aber bis zur tatsächlichen Umsetzung bleibt das Risiko einer doppelten Belastung durch CBAM bestehen. Gleichzeitig eröffnet die angekündigte Dynamik die Chance, mittelfristig eine reibungslosere Integration zu schaffen, als es das Beispiel Schweiz gezeigt hat. Sicher ist: Wer bereits heute Emissionsdaten systematisch erhebt, internationale Lieferketten analysiert und seine CO₂-Kosten im Blick hat, wird von einem möglichen Linking profitieren – sowohl regulatorisch als auch finanziell. Gleichzeitig müssen Unternehmen die Übergangsrisiken sorgfältig einkalkulieren, insbesondere im Hinblick auf CBAM-Berichtspflichten und Zertifikatskosten. Fazit Mit dem politischen Bekenntnis zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme setzen EU und UK ein deutliches Zeichen für klimabezogene Marktintegration. Die technischen und rechtlichen Fragen bleiben jedoch erheblich – und bis zur operativen Umsetzung ist Vorsicht geboten. Für CBAM-pflichtige Unternehmen ist die Entwicklung dennoch von großer Bedeutung: Wer frühzeitig strategisch plant, kann von möglichen Befreiungen profitieren – und regulatorische Klarheit in ein komplexes Umfeld bringen. Support bei der Ausrichtung Wenn Sie wissen möchten, wie sich ein künftiges ETS-Linking auf Ihre CBAM-Pflichten auswirkt oder wie Sie Ihre Lieferketten darauf vorbereiten können, melden Sie sich gerne bei uns unter helge@kolum.earth.