Zwischen Anpassung und Aufschub: CBAM im politischen Stresstest
CBAM Weekly – Issue 49
Status quo: Der Omnibus-Vorschlag nimmt Gestalt an
Die nächste CBAM-Anpassung nimmt konkrete Züge an. Die sogenannte Omnibus-Initiative, die die EU-Kommission im Februar vorgelegt hatte, wurde inzwischen vom Rat der Mitgliedstaaten bestätigt – ohne nennenswerte Gegenrede. Auch das EU-Parlament hat sich klar für die Vereinfachung des CBAM ausgesprochen. Damit ist der Weg für Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament geebnet. Ziel ist es, die Gesetzgebung noch vor dem Sommer abzuschließen. Im Kern zielt der Vorschlag darauf ab, die administrativen Hürden für Unternehmen zu senken. Geplant sind unter anderem eine Anhebung von Schwellenwerten, ab denen CBAM-Pflichten greifen, sowie eine Verschiebung des Beginns der finanziellen Verpflichtungen auf 2027. Eine erste gesetzliche Überprüfung des CBAM ist für die zweite Hälfte 2025 vorgesehen, ebenso wie ein Vorschlag zur Ausweitung auf nachgelagerte Produkte.
Kritik aus der Aluminiumbranche: Systemfehler und Wettbewerbsverzerrungen
Parallel zur politischen Einigung regt sich deutlicher Widerstand aus der Wirtschaft. Vor allem der Aluminiumsektor kritisiert die aktuelle Ausgestaltung des CBAM scharf. Eine neue Studie im Auftrag von European Aluminium spricht von gravierenden Lücken, die sogar Carbon Leakage fördern könnten.
Die Behandlung von Schrott
Der Hauptkritikpunkt ist nach wie vor die Behandlung von Schrotten. Denn für Aluminiumprodukte mit hohem Schrottanteil würden entsprechend keine CBAM-Kosten anfallen – ohne dass es ein verlässliches Prüfverfahren gibt. Dadurch entsteht ein Anreiz, solche Produkte gezielt in die EU zu exportieren, während CO₂-intensive Primärprodukte andere Märkte bedienen. Die Folge wäre eine Marktverzerrung zulasten europäischer Hersteller. Die Studie schätzt den potenziellen finanziellen Vorteil für ausländische Produzenten durch solche Umgehungsstrategien auf bis zu 6,5 Prozent des Aluminiumpreises an der Londoner Metallbörse. Spezielle Vorprodukte im Fokus Auch die Einfuhr von nicht CBAM-pflichtigem Vorprodukt wie Aluminiumoxid sei ein Problem. Es könnte durch Preisanstiege bis 2034 zu deutlichen Zusatzbelastungen für die europäische Industrie führen. European Aluminium fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung der CBAM-Regeln für die Branche – inklusive der Einführung von Standardwerten und einem eigenen Emissionsbenchmark für Aluminiumoxid. Im Zweifel solle die Kommission den Sektor ganz aus dem Anwendungsbereich herausnehmen, solange keine faire Lösung vorliegt.
Ukraine: Aufschub im Ausnahmefall?
Während die Aluminiumbranche um ihre Wettbewerbsfähigkeit kämpft, geht es für die Ukraine um wirtschaftliche Existenzfragen. Rund 20 Prozent der ukrainischen Exporte in die EU entfallen auf CBAM-pflichtige Güter wie Stahl, Dünger und Strom. Laut einem Bericht des ukrainischen Umweltministeriums zeigt sich die EU-Kommission offen für eine Fristverlängerung bis 2027 – offiziell beantragt wurde diese jedoch noch nicht. Die gesetzliche Grundlage ist dafür bereits CBAM-Verordnung angelegt, die Ausnahmen bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt. Die Ukraine müsste einen formellen Antrag stellen, auf dessen Basis die Kommission dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine befristete Anpassung unterbreitet. Dieser Prozess ist komplex und zeitintensiv – dennoch bereitet die ukrainische Regierung derzeit wohl einen entsprechenden Antrag vor. Dabei steht sowohl eine allgemeine Ausnahme als auch eine spezielle Lösung für Stromexporte im Raum. Wirtschaftliche Folgen eines fehlenden Aufschubs Ohne diese Ausnahmeregelung drohen der Ukraine bereits ab 2026 massive Verluste. Laut Schätzungen könnten sich entgangene Investitionen bis 2030 auf rund 2,7 Milliarden Dollar summieren. Branchenverbände wie die European Business Association oder der Zementverband Ukrcement fordern daher ein sofortiges Moratorium oder zumindest ein reines Berichtsmodell während der Kriegs- und Wiederaufbauphase.
Fazit
Der CBAM wird konkret – und mit ihm auch die Kritik. Während die EU ihre internen Prozesse zur Vereinfachung und Ausweitung des Mechanismus vorantreibt, zeigen sich an vielen Stellen Spannungen. Die Aluminiumindustrie warnt vor unfairen Effekten und Umgehungsmöglichkeiten, die Ukraine benötigt mehr Zeit, um sich auf diesen Mechanismus vorzubereiten. Für betroffene Unternehmen wird damit erneut deutlich: Die Umsetzung von CBAM ist kein statischer Prozess, sondern ein dynamisches Regelwerk – geprägt von Anpassungen, Interessen und politischen Spielräumen. Wer hier frühzeitig Risiken erkennt und Optionen analysiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil.
Support bei der Umsetzung
Wenn Sie wissen möchten, wie sich der Omnibus-Vorschlag oder ein möglicher Aufschub für Ihre Lieferketten auswirken könnten, melden Sie sich gerne direkt bei uns unter helge@kolum.earth.