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EU und UK verhandeln ETS-Verknüpfung – Ein neuer Weg aus der CBAM-Pflicht

CBAM Weekly – Issue 53


Ein neuer Anlauf für eine klimabezogene Marktintegration

Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ein Verhandlungsmandat vorgelegt, das den Weg für eine formelle Verknüpfung des europäischen Emissionshandels mit dem britischen ETS ebnen soll. Sollte es zu einer Einigung kommen, wäre das Vereinigte Königreich, neben den EFTA-Staaten, das erste Drittland, das nicht über eine Ausnahmeregelung, sondern durch eine formale Systemverknüpfung von CBAM-Verpflichtungen befreit wird – ein Paradigmenwechsel mit erheblichen Folgen für Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals.

Zwei Systeme – viele Gemeinsamkeiten, entscheidende Unterschiede

Seit dem Brexit betreiben die EU und das Vereinigte Königreich getrennte Emissionshandelssysteme. Während sich Nordirland im Bereich Stromhandel weiterhin am EU ETS orientiert, gilt für den Rest des Vereinigten Königreichs seit 2021 ein eigenständiges System. Trotz ähnlicher Grundstruktur haben sich die Systeme seitdem zunehmend auseinanderentwickelt – etwa beim sektoralen Geltungsbereich oder bei der Zuteilung von Zertifikaten. Auch die CO₂-Preise weichen deutlich voneinander ab. Für Unternehmen, die grenzüberschreitend agieren, bedeutet das: zusätzliche Berichtspflichten, doppelte Systemlogiken und fehlende regulatorische Synchronisierung. Gerade bei langfristigen Investitionsentscheidungen führt das zu Unsicherheiten – sowohl auf Seiten der britischen Industrie als auch bei europäischen Importeuren.

CBAM-Befreiung durch Systemverknüpfung

Die CBAM-Verordnung eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, Importe aus Ländern mit formell verknüpften Emissionshandelssystemen von der CBAM-Pflicht auszunehmen – vorausgesetzt, die Ambitionsniveaus sind vergleichbar und die Systeme unterliegen ähnlichen Kontrollmechanismen. Genau darauf zielt das vorgeschlagene Abkommen ab. Für Unternehmen würde das bedeuten: keine CBAM-Berichte mehr für britische Waren, kein Erwerb von Zertifikaten, keine zusätzlichen Einfuhrkosten für CO₂. Gleichzeitig würden auch EU-Exporte ins Vereinigte Königreich von britischen Maßnahmen freigestellt – ein fairer Mechanismus für beide Seiten.

Voraussetzungen: dynamische Angleichung und robuste Governance

Das Mandat der Kommission setzt klare Bedingungen: Das Vereinigte Königreich soll sich zu einer dynamischen Angleichung an das EU ETS verpflichten, sodass regulatorische Anpassungen künftig automatisch übernommen werden. Gleichzeitig sollen rechtlich belastbare Strukturen geschaffen werden – inklusive Streitbeilegungsverfahren, Monitoringmechanismen und gegebenenfalls handelspolitischen Gegenmaßnahmen bei Verstößen. Der sektorale Anwendungsbereich soll Industrie, Strom, Luftfahrt und Schifffahrt umfassen – also die zentralen Sektoren beider ETS-Systeme. Auch die Emissionsobergrenze und der Reduktionspfad müssen mindestens auf EU-Niveau liegen, um die Gegenseitigkeit der Zertifikatsanerkennung zu ermöglichen.

Für Unternehmen ist das ein klarer Gamechanger

Mit der Umsetzung einer solchen Verknüpfung würden nicht nur Kosten und Berichtslasten wegfallen – auch die strategische Einkaufsplanung würde deutlich vereinfacht. Besonders in emissionsintensiven Branchen wie Stahl, Aluminium oder Zement könnten sich Wettbewerbsvorteile ergeben, wenn der Zugang zu britischen Lieferketten künftig CBAM-befreit ist. Noch ist es allerdings nicht so weit. Bis zum Abschluss und Inkrafttreten eines Abkommens gelten die regulären CBAM-Pflichten. Britische Waren sind weiterhin melde- und zertifikatspflichtig – mit allen damit verbundenen administrativen Anforderungen.

CBAM wird geopolitisch – und damit strategisch

Die geplante ETS-Verknüpfung zeigt, wie stark CBAM inzwischen zu einem politischen Steuerungsinstrument geworden ist. Wer sich regulatorisch anpasst, kann wirtschaftlich profitieren. Für Unternehmen ist das ein Signal: Klimapolitik wird international verhandelt – und nationale Märkte sind zunehmend eingebettet in multilaterale Regelwerke.

Fazit

Die Aussicht auf eine ETS-Verknüpfung zwischen EU und UK ist mehr als nur ein technisches Detail. Sie steht für eine neue Phase der regulatorischen Integration – mit direktem Einfluss auf CBAM, Handelsströme und Unternehmensstrategien. Wer in diesem Umfeld frühzeitig Klarheit schafft, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch neue Spielräume nutzen.

Support bei der Ausrichtung

Wenn Sie wissen möchten, wie sich eine ETS-Verknüpfung auf Ihre CBAM-Pflichten, Ihre Lieferketten oder Ihre Einkaufsstrategie auswirken könnte, melden Sie sich gerne direkt bei uns unter helge@kolum.earth.