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CBAM vor der Ausweitung: Endprodukte und Lieferketten im Fokus

CBAM Weekly – Issue 54


Ein neues Kapitel in der CO₂-Regulierung

Am 1. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet, die das CBAM-System grundlegend verändern könnte. Erstmals geht es nicht mehr nur um Grundstoffe wie Stahl oder Zement – auch Endprodukte wie Haushaltsgeräte oder Maschinenkomponenten könnten künftig unter den Mechanismus fallen. Die Botschaft ist eindeutig: Emissionen entlang der gesamten Lieferkette rücken ins regulatorische Blickfeld.

Warum jetzt?

Hintergrund der Initiative ist der baldige Start der regulären CBAM-Phase ab 2026. Die Kommission will bestehende Schlupflöcher schließen – etwa durch Verlagerung emissionsintensiver Verarbeitungsschritte ins Nicht-EU-Ausland. Materialien wie Aluminium oder Stahl werden dort weiterverarbeitet und gelangen als Endprodukte zurück in den EU-Markt – ohne dass die enthaltenen Emissionen vollständig erfasst oder bepreist würden. Zugleich steht die ETS-Reform im Raum: Der schrittweise Wegfall kostenloser Zuteilungen und die Erweiterung auf zusätzliche Sektoren (z. B. Verkehr) verstärken den Druck, CBAM auch auf nachgelagerte Produkte auszudehnen.

Was ist geplant?

Im Zentrum der Konsultation steht die mögliche Ausweitung von CBAM auf komplexe Industrieprodukte mit hohem Emissionsfußabdruck und Handelsvolumen. Dazu zählen mechanische Komponenten, Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte und ausgewählte Maschinenbauteile. Ziel ist es, auch in diesen Produktgruppen eingebettete Emissionen sichtbar zu machen und in die CO₂-Bepreisung einzubeziehen. Der European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition hat kürzlich eine umfassende Analyse zu den Auswirkungen vorgestellt. Demnach sind vor allem Produkte mit hohem Metallanteil und mehrstufiger Fertigung betroffen. Es zeigt sich, dass zwar das Carbon-Leakage-Risiko mit zunehmender Verarbeitungstiefe sinkt, doch gerade metallreiche Konsumgüter wie Fahrzeugteile bleiben anfällig. Hier hängt der Nutzen stark vom Verhältnis zwischen eingebettetem Kohlenstoff und Produktwert ab – sowie vom Aufbau der jeweiligen Lieferketten. Denn gleichzeitig steigen mit der tieferen Verarbeitungstiefe auch der administrative Aufwand und die Unsicherheiten bei der Datenerhebung.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für viele Unternehmen beginnt ein neues Kapitel. Firmen, die bisher nicht unter CBAM fielen, könnten nun mit umfassenden Meldepflichten, Emissionsanalysen und strategischen Anpassungen konfrontiert werden. Das betrifft sowohl Hersteller als auch Händler und Marken, insbesondere in der Maschinenbau-, Elektronik- und Konsumgüterindustrie.

CBAM wird systemischer – auch jenseits von Endprodukten

Die Konsultation ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets. Parallel arbeitet die Kommission an neuen Regeln für Stromimporte, präziseren Berechnungsmodellen für indirekte Emissionen und verschärften Anti-Umgehungsmaßnahmen. Dabei rücken auch auch horizontale Erweiterungen näher – etwa für Branchen wie Chemie, Papier, Glas oder Keramik. Die Herausforderung liegt darin, das richtige Maß zu finden: zwischen regulatorischem Anspruch und umsetzbarer Praxis. Nicht jedes Produkt mit CO₂-Fußabdruck ist automatisch CBAM-relevant. Doch in den emissionsintensiven Handelsströmen wächst mehr und mehr der Anpassungsdruck.

Was jetzt zu tun ist

Entscheidend wird sein, die Emissionen zu erfassen und entlang der Lieferkette verlässlich zu dokumentieren – eine Aufgabe, die mit zunehmender Komplexität der Produkte anspruchsvoller wird. Besonders Branchen mit vielschichtigen, internationalen Wertschöpfungsketten – wie Maschinen- und Fahrzeugbau – müssen mit erheblichem administrativem Aufwand rechnen. Auch wenn die Details noch offen sind, ist frühes Handeln daher sinnvoll. Unternehmen sollten ihr Produktsortiment auf CBAM-Relevanz prüfen, Lieferketten analysieren und mit der Erhebung emissionsrelevanter Daten beginnen. Gerade in nachgelagerten Branchen ist Transparenz der Schlüssel: Wer seine Vorprodukte kennt, behält strategische Flexibilität.

Fazit

CBAM entwickelt sich von einem Instrument zur CO₂-Bepreisung an der EU-Grenze zu einem Baustein globaler Klimaregulierungen. Die geplante Ausweitung zeigt, dass auch Emissionen in komplexen Endprodukten regulatorisch relevant werden. Unternehmen, die frühzeitig reagieren, schaffen sich nicht nur Compliance-Sicherheit. Sie verschaffen sich auch Vorteile bei Beschaffung, Planung und Kommunikation. Sie haben außerdem noch bis zum 26. August Zeit, sich an der Umfrage der Europäischen Kommission zu beteiligen und ihr Ihre Einschätzung zur Ausweitung des Anwendungsbereichs mitzuteilen. Nutzen Sie die Gelegenheit, ehe Sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Mit einem Entwurf zur Erweiterung des Mechanismus kann zum Ende des Jahres bzw. dem Anfang des neuen Jahres gerechnet werden.

Support bei der Ausrichtung

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die CBAM-Erweiterung auf Ihre Produkte, Ihre Lieferketten oder Ihre Einkaufsstrategie auswirken könnte, melden Sie sich gerne direkt bei uns unter helge@kolum.earth.