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EU startet Handelsüberwachung für Metallschrott

CBAM Weekly – Issue 55


Ein neues Signal für den CO2-Grenzausgleich

Am 23. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine neue Maßnahme eingeführt, die für die Weiterentwicklung des CBAM von großer Bedeutung sein könnte. Ab dem 1. Januar 2026 werden Ein- und Ausfuhren von Metallschrott – darunter Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetalle – EU-weit systematisch überwacht. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2015/479. Ziel ist es, Handelsströme besser zu verstehen, Rohstoffe zu sichern und mögliche Umgehungsstrategien frühzeitig zu erkennen.

Warum diese Maßnahme jetzt kommt

Metallschrott spielt eine zentrale Rolle für klimafreundliche Produktion, insbesondere im Stahl- und Aluminiumbereich. Bisher ist Schrott nicht Teil des CBAM. Doch die neue Überwachung deutet darauf hin, dass die EU den gesamten Lebenszyklus von Materialien stärker in den Blick nimmt. Die Kommission reagiert damit auf ein bekanntes Schlupfloch: EU-Schrott wird exportiert, außerhalb der EU verarbeitet und kommt als fertiges Produkt ohne CO₂-Bepreisung zurück. Das neue System erfasst Handelsdaten und ermöglicht eine detaillierte Analyse der Marktbewegungen. Neben dem Klimaschutz verfolgt die EU damit auch industriepolitische Ziele: Engpässe vermeiden, Kreislaufwirtschaft fördern und strategische Ressourcen im Binnenmarkt sichern.

Ein Schritt in Richtung CBAM-Erweiterung

Die Handelsüberwachung ist nicht Teil der aktuellen CBAM-Verordnung – sie bereitet aber den Boden für eine mögliche Erweiterung. Laut internen Einschätzungen könnten schrottbasierte Produkte, darunter Recycling-Stahl und -Aluminium, schon bald in den CBAM-Mechanismus einbezogen werden. Das würde die Nachverfolgbarkeit von Emissionen erfordern, bis hin zu dem Zeitpunkt und dem Ort, an dem ein Metall zuerst im flüssigen Zustand eingeschmolzen und in eine feste Form gegossen wurde, sowie Ursprungsnachweisen für recycelte Materialien. Zugleich verstärkt sich der Fokus auf Anti-Umgehungsstrategien. Die EU will verhindern, dass Rohstoffe ins Ausland verlagert, dort verarbeitet und ohne CBAM-Kosten zurück in den Binnenmarkt eingeführt werden. Das neue Überwachungssystem schafft die Datengrundlage, um solche Praktiken aufzudecken.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Handelsüberwachung wird für zahlreiche Branchen relevant: Recycler, Händler und Hersteller müssen sich auf neue Meldepflichten einstellen. Auch Unternehmen, die schrottbasierte Vorprodukte verwenden, sollten ihre Lieferketten auf künftige CBAM-Pflichten hin analysieren. Die Botschaft der EU ist klar: Die Spur von CO₂ wird entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachvollzogen. Firmen, die bereits heute Transparenz in ihre Daten und Prozesse bringen, verschaffen sich einen Vorsprung. Nicht nur zur Erfüllung künftiger Berichtspflichten, sondern auch für eine bessere strategische Planung im internationalen Handel.

Fazit

Mit der neuen Handelsüberwachung für Metallschrott adressiert die EU gezielt eine der größten Schwachstellen im aktuellen System: den Export von Schrott ohne CBAM-Kosten. Diese Maßnahme schafft erstmals eine Grundlage, um den Ursprung und die Verarbeitung recycelter Metalle systematisch nachzuvollziehen. Für Unternehmen ist dies ein deutlicher Hinweis, dass CBAM künftig auch solche Materialien und ihre Lieferketten umfassen könnte. Wer jetzt reagiert, kann seine Datenqualität verbessern und sich einen klaren Vorteil sichern.

Unterstützung bei der Ausrichtung

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die neue Handelsüberwachung oder eine mögliche CBAM-Ausweitung auf Ihr Geschäft auswirken könnte, melden Sie sich gerne direkt bei uns unter helge@kolum.earth.