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UK CBAM – Volle Anwendung ab 2027: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

CBAM Weekly – Issue 57


Das Vereinigte Königreich startet direkt mit der Regelphase

Am 1. Januar 2027 wird das Vereinigte Königreich seinen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) vollständig einführen. Es gibt keine Übergangsphase, keine Schonfrist und keine reine Berichtspflicht ohne Zahlung. Ab der ersten Einfuhr von betroffenen Waren müssen Importeure die eingebetteten Emissionen melden und die entsprechende Abgabe entrichten. Sanktionen sind von Beginn an möglich. Die Gesetzgebung liegt noch im Entwurf vor, aber die Grundstruktur steht fest. Das HMRC als zuständige Behörde wird die operativen Einzelheiten noch in diesem Jahr präzisieren. Die Maßnahme ist Teil des britischen Netto-Null-Emissionen-Pfades. Sie soll, genau wieder EU CBAM, Carbon Leakage verhindern, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen Produzenten, die bereits CO₂-Kosten tragen, und Importeuren von Waren aus potenziell emissionsintensiveren Produktionsprozessen geschaffen werden. Unternehmen haben damit weniger als achtzehn Monate Zeit, um Systeme, Lieferantenvereinbarungen und Datenprozesse so vorzubereiten, dass sie ab Tag eins rechtskonform arbeiten können.

Anwendungsbereich und Besonderheiten

Der UK CBAM gilt zum Start für Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl. Die Abdeckung wird nicht über allgemeine Sektorbezeichnungen definiert, sondern über spezifische Zolltarifnummern. Eine korrekte Zolltarifierung ist daher nicht nur eine technische Formalität, sondern die Grundlage der Compliance. Eine falsche Einreihung kann dazu führen, dass Pflichten übersehen werden und die Behörde Nachzahlungen verlangt. Neben Elektrizität sind einige Waren innerhalb dieser Sektoren, wie bestimmte Schrotteinfuhren bei Aluminium sowie Eisen und Stahl, ebenfalls ausdrücklich ausgenommen. Da der EU-CBAM dem Vereinigten Königreich offenbar als Vorlage für die eigene Gesetzgebung dient, wird es spannend zu beobachten sein, inwiefern die Pläne der EU zur Überwachung von Schrotten auch Einfluss auf eine mögliche Einbeziehung von Schrotten in den UK-CBAM haben werden. Denn die EU beobachtet dieses Thema gerade im Rahmen der Umgehung des sog. Ressource Shuffelings sehr genau.

Datenanforderungen und Verifizierung

Für alle CBAM-Waren müssen sowohl direkte als auch indirekte Emissionen gemeldet werden. Werden tatsächliche Emissionsdaten verwendet, müssen diese vor der Einreichung von einer akkreditierten Stelle unabhängig verifiziert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, die auf Daten von Lieferanten angewiesen sind, frühzeitig Gespräche zu Verifizierung, Zeitplan und Kosten führen sollten. Stehen keine tatsächlichen Werte zur Verfügung, können staatlich festgelegte Standardwerte je Produktkategorie nach Nettogewicht verwendet werden. Standardwerte reduzieren die Komplexität, bieten aber nicht die Möglichkeit, unterdurchschnittliche Emissionen in der Abgabenberechnung zu berücksichtigen. Für Bezüge aus emissionsärmeren Produktionswegen kann dies ein entscheidender Nachteil sein.

Anrechnung ausländischer CO₂-Bepreisung

Die CBAM-Verpflichtung kann reduziert werden, wenn im Herkunftsland bereits ein CO₂-Preis gezahlt wurde, den das Vereinigte Königreich als gleichwertig anerkennt. Maßgeblich ist der tatsächlich wirksame CO₂-Preis nach Abzug kostenloser Zuteilungen oder gewährter Rückerstattungen. Dieser Punkt ist entscheidend: Ein nominell hoher CO₂-Steuersatz kann durch kostenlose Zuteilungen stark an Wirkung verlieren und damit auch die in Großbritannien gewährte Entlastung verringern. Ohne verifizierten Nachweis wird die Behörde aber keinen Abzug gewähren. Das Risiko einer Doppelbelastung steigt.

Schwellenwert und Registrierungspflicht

Der UK CBAM sieht einen De-minimis-Schwellenwert von 50.000 GBP für CBAM-Waren vor, berechnet auf Basis des Zollwerts. Zwei Prüfungen laufen parallel. Die rückwärtsgerichtete Prüfung addiert den Wert der in den vergangenen zwölf Monaten eingeführten CBAM-Waren. Die vorausschauende Prüfung schätzt, ob in den nächsten 30 Tagen mit Einfuhren zu rechnen ist, die den Schwellenwert überschreiten. Wird eine der beiden Bedingungen erfüllt, besteht sofortige Registrierungspflicht bei der HMRC. Dies schafft eine kontinuierliche Compliance-Anforderung, da Unternehmen sowohl vergangene als auch geplante Sendungen laufend überwachen müssen.

Berichtspflichten und Fristen

Der erste Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027. Meldung und Zahlung sind bis spätestens 31. Mai 2028 fällig. Für dieses Abgabedatum hat die EU erst kürzlich im Rahmen der Omnibus-Initative festgestellt, dass der Zeitraum, der den Unternehmen auch zur Beschaffung der tatsächlichen Emissionen verbleibt, zu gering ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Vereinigte Königreich hier noch entsprechende Anpassungen vornimmt. Ab 2028 erfolgt die Abrechnung vierteljährlich mit einer Frist von zwei Monaten für Meldung und Zahlung. Auch wenn in einem Zeitraum keine CBAM-Pflicht entsteht, müssen registrierte Importeure eine Nullmeldung abgeben. Dies hält die Datenbasis der Behörden vollständig, kann aber Unternehmen überraschen, die ihren Registrierungsstatus nicht aktiv verfolgen.

Ausblick

Der UK CBAM integriert Klimakosten unmittelbar in den grenzüberschreitenden Handel mit emissionsintensiven Waren. Für viele Unternehmen wird die eigentliche Herausforderung weniger in der Zahlungsabwicklung liegen, sondern in der Schaffung der Strukturen, um dies korrekt und rechtzeitig tun zu können. Verlässliche und, wo nötig, verifizierte Emissionsdaten werden zu einem wertvollen Bestandteil der Lieferkette. Falsche Zolltarifierung oder übersehene Schwellenwerte werden dagegen zu Compliance-Risiken. Unternehmen, die jetzt beginnen, ihre betroffenen Waren zu identifizieren, Lieferanten einzubinden und Systeme für die laufende Schwellenwertprüfung einzurichten, können nicht nur Störungen in letzter Minute vermeiden, sondern auch Kosten durch sauberere Beschaffungswege und bessere Daten senken.

Unterstützung bei der Planung

Wenn Sie wissen möchten, wie stark Ihr Unternehmen vom UK CBAM betroffen ist und wie Sie effiziente Compliance-Prozesse aufbauen können, kontaktieren Sie mich bitte direkt unter helge@kolum.earth. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie rechtzeitig vorbereitet sind.