Übergangsphase im Endspurt: Kommission startet Konsultation zu Emissionsmethodik, CBAM-Benchmarks und CO₂-Preisanrechnung
CBAM Weekly – Issue 59
Schritt für Schritt in die endgültige CBAM-Phase
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu drei zentralen Durchführungsverordnungen gestartet, die die Regelphase des Carbon Border Adjustment Mechanism ab dem 1. Januar 2026 maßgeblich prägen werden. Damit nimmt der Mechanismus weiter Form an. Bislang war er nur auf die Berichterstattung beschränkt, künftig bringt er aber auch reale Zahlungsverpflichtungen für CBAM-Zertifikate mit sich bringt. Ziel ist es, Unternehmen und Behörden endlich Rechtssicherheit und Planbarkeit zu geben.
Neue Methodik zur Emissionsberechnung
Die erste Durchführungsverordnung bezieht sich auf die Methodik zur Berechnung der in CBAM-Waren enthaltenen Emissionen. Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Übergangsphase soll ein klareres und zugleich einfacheres Verfahren etabliert werden. Künftig soll klar geregelt sein, wie direkte, indirekte und strombezogene Emissionen zu erfassen sind und unter welchen Voraussetzungen Standardwerte anstelle tatsächlicher Emissionsdaten verwendet werden dürfen. Dabei steht im Vordergrund, eine Balance zwischen praktischer Umsetzbarkeit und ökologischer Wirksamkeit zu schaffen. Eine Vereinfachung der Emissionsberechnung wurde auch bereits im Rahmen der Omnibus-Initiative ins Spiel gebracht. Es hat sich gezeigt, dass der Löwenanteil der Emissionen auf die Vorläuferprodukte entfällt.
Anpassung an kostenfreie EU-ETS-Zertifikate
Die zweite Durchführungsverordnung betrifft die Anpassung der Anzahl an CBAM-Zertifikaten, die Unternehmen abgeben müssen, unter Berücksichtigung der weiterhin gewährten kostenlosen Zuteilung im Rahmen des EU-Emissionshandels. Da EU-Hersteller derzeit noch teilweise von kosten Zuteilungen profitieren, soll diese Realität auch auf Importe übertragen werden. Der sogenannte CBAM-Faktor, der über die Jahre schrittweise abgesenkt wird, ist dabei der zentrale Mechanismus zur Abstimmung beider Systeme. Für CBAM wird er mit den sogenannten CBAM-Benchmarks verknüpft. Die CBAM-Benchmarks bilden einen Anteil von kostenlosen Emissionen ab und sollen die kostenlose Zuteilung für europäische Produzenten spiegeln. Durch den CBAM-Faktor wird der Teil der CBAM-Benchmarks, die als kostenlose Emissionen von den eingeführten Emissionen abgezogen werden dürfen, über die Jahre immer geringer. Er nimmt im Gleichschritt mit den kostenlosen Zuteilungen für europäische Produzenten ab. Die Bedeutung dieser Verordnung für betroffene Unternehmen kann kaum überschätzt werden. Sie ist elementar für eine verslässliche Kostenprognose im nächsten Jahr und entscheidend für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen in- und außereuropäischen Produzenten.
Anrechnung von CO₂-Preisen aus Drittstaaten
Ein weiterer Bestandteil der Konsultation ist die Frage, wie bereits im Herkunftsland gezahlte CO₂-Preise auf die CBAM-Verpflichtungen angerechnet werden können. Die Kommission entwickelt derzeit klare Vorgaben zur Umrechnung dieser Preise in abzugsfähige CBAM-Zertifikate, inklusive Regeln zur Währungsumrechnung und zum erforderlichen Nachweis. Dies ist insbesondere für Importe aus Ländern mit eigenen CO₂-Bepreisungssystemen – wie etwa Großbritannien oder Südkorea – von großer Relevanz. Aufgrund der Vielfältigkeit verschiedener Bepreisungsinstrumente ist die Umrechnung nicht immer einfach. Wichtig ist, dass der CO₂-Preis am Ende beim Produzenten auch wirklich angefallen sein muss und es von keinen irgendwie gewährten Rabatten profitiert hat. Über diesen Mechanismus wird einer Doppelbelastung von Unternehmen vorgebeugt und die internationale Klimapolitik gestärkt. Denn auch Drittstaaten erhalten so einen Anreiz eigene Klimaschutzinstrumente zu erlassen.
Was Unternehmen jetzt wissen und tun sollten
Diese drei Konsultationen betreffen nicht nur technische Details, sondern bilden die Grundlage für die praktische Umsetzung des CBAM ab 2026. Für Unternehmen bedeutet dies: Wer frühzeitig Klarheit über seine zukünftige Zertifikatspflicht gewinnen will, sollte die Vorschläge prüfen und Rückmeldung geben. Denn Unternehmen habe hier die Möglichkeit, ihre Praxiserfahrungen mit der Europäischen Kommissionen zu teilen. Das wird letztlich entscheidend dafür sein, dass der Mechanismus auch in der Praxis handhabbar bleibt. Die endgültigen Verordnungen werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Gerade im Hinblick auf die CBAM-Benchmarks ist das ein äußerst später Zeitpunkt und damit sicherlich auch Anlass für kritisches Feedback im Rahmen der Konsultation.
Unterstützung in der Umsetzung
Wenn Sie prüfen möchten, wie sich diese Entwicklungen konkret auf Ihre Berichterstattung, Kostenplanung oder Strategie auswirken, melden Sie sich gern direkt bei uns unter helge@kolum.earth. Wir begleiten Sie auf dem Weg in die finale CBAM-Phase.