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CBAM auch für Autoteile? Neue Studie spricht sich für Ausweitung aus

CBAM Weekly – Issue 63


Der aktuelle CBAM-Anwendungsbereich ist begrenzt

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus gilt bislang nur für Grundstoffe und eine begrenzte Anzahl an Vorprodukten in Sektoren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel. Fertigprodukte und viele Zwischenprodukte entlang der Lieferkette sind bisher nicht erfasst. Diese Lücke gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich die globalen Handelsstrukturen verändern und die kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandel bis 2034 schrittweise durch CBAM-Zertifikate ersetzt wird. Eine neue Studie, beauftragt vom Umweltbundesamt und durchgeführt vom Öko-Institut, widmet sich dieser Frage im Detail. Das Umweltbundesamt ist auch die übergeordnete Behörde der Deutschen Emissionshandelsstelle, die in Deutschland für den Vollzug von CBAM zuständig ist. Am Beispiel der Automobilindustrie wird untersucht, ob Produkte weiter entlang der Wertschöpfungskette wie Räder, Bremsen und Kurbelwellen ebenfalls in den Anwendungsbereich von CBAM aufgenommen werden sollten, um Carbon Leakage zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Ergebnisse: CO2-Kostenanteile und Handelsmuster

Die Studie analysiert neun Produktkategorien, darunter bereits durch CBAM abgedeckte Vorprodukte wie Flach- und Schmiedeerzeugnisse sowie noch nicht erfasste Autoteile. Bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne und vollständiger CBAM-Umsetzung ergeben sich CO2-Kostenanteile von bis zu 28 Prozent für Flachstahlprodukte und zwischen 4 und 12 Prozent für Schmiedeteile. Diese Produkte fallen bereits heute unter CBAM. Für Räder, Bremsen, Kurbelwellen und weitere Komponenten liegen die geschätzten CO2-Kostenanteile zwischen ein und sechs Prozent. Auch wenn diese Werte geringer ausfallen, unterstreichen die hohe wirtschaftliche Bedeutung und das Importvolumen dieser Produkte die Notwendigkeit einer genaueren Prüfung. Die Studie zeigt, dass die Einfuhren aus Ländern wie China, der Türkei und Marokko zunehmen. Diese Länder verfügen in der Regel nicht über vergleichbare CO2-Bepreisungssysteme, was europäische Hersteller benachteiligt.

Stimmen aus der Industrie: Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratie

Im Rahmen der Studie wurden 13 Akteure aus der Automobil- und Zulieferindustrie befragt. Dazu zählen sowohl Hersteller von Grundstoffen als auch Produzenten von Autoteilen und ihre Verbände. Die Rückmeldungen zeigen ein klares Bild: Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gerät zunehmend unter Druck. Hohe Energiepreise, stagnierende Nachfrage und eine Verschiebung globaler Produktionsstandorte sind zentrale Faktoren. Auch die administrativen Anforderungen des CBAM sind bereits spürbar. Eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen würde diese Belastung weiter erhöhen. Die Interviewten sprachen sich für eine Überarbeitung der Meldepflichten und eine Anpassung der De-minimis-Regelung aus, bevor zusätzliche Produkte aufgenommen werden. Zudem wurde die Gefahr der Umgehung durch alternative Zolltarifnummern angesprochen, falls bestimmte Produkte weiterhin nicht erfasst werden.

Handlungsempfehlungen: Datenbasiert und schrittweise

Die Studie schlägt klare Kriterien für die Erweiterung des CBAM vor. Maßgeblich seien vor allem Emissionsintensität, Handelsintensität sowie das Risiko einer Umgehung durch falsche Produktklassifikation. Eine Erweiterung sollte auf Basis einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen. Dabei sollten die Höhe der Emissionen, das Importvolumen und die Anzahl der bereits abgedeckten Vorprodukte berücksichtigt werden. Empfohlen wird außerdem eine stufenweise Einführung der neuen Regelungen. So könnten sich Unternehmen und Behörden besser auf neue Meldeanforderungen vorbereiten und die Umsetzung gezielt begleiten. Diese Empfehlungen wurden in einem Fachworkshop im September 2024 bestätigt, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft teilnahmen.

Ausblick: Entscheidung wird Ende 2025 erwartet

Die Europäische Kommission prüft derzeit die Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs. Eine Empfehlung zur Aufnahme weiterer Produkte, darunter explizit Autoteile, wird bis Ende dieses Jahres erwartet. Sollte die Empfehlung angenommen werden, könnten sich die Meldepflichten für zahlreiche Unternehmen innerhalb kurzer Zeit verändern. Importierende Unternehmen sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen die Analyse emissionsrelevanter Lieferketten, die Prüfung der Zolltarifnummern sowie Gespräche mit Lieferanten außerhalb der EU über mögliche Berichtspflichten.

Unterstützung in der qualitativen Betroffenheitsanalyse

Gerne unterstützen wir Sie dabei zu untersuchen, inwiefern sich eine Ausweitung auch auf Ihr Unternehmen und Ihre Lieferketten auswirken würden. Melden Sie sich dazu gerne direkt bei uns (helge@kolum.earth).