CBAM-Benchmarks: Warum die EU-ETS-Benchmarks Ihre CBAM-Kosten bestimmen werden
CBAM Weekly – Issue 64
Die Rolle der Benchmarks
Im Europäischen Emissionshandelssystem spielen Benchmarks seit jeher eine zentrale Rolle. Sie bestimmen, wie viele kostenlose Zertifikate emissionsintensive Anlagen erhalten und setzen Anreize zur Emissionsminderung. Durch diese kostenlose Zuteilung sollte bisher das Problem einer drohenden Abwanderung der Industrie und damit verbunden auch der Emissionen verhindert werden. Mit dem Übergang des Carbon Border Adjustment Mechanism in die reguläre Phase ab 2026 wird dieser bisherige Mechanismus der kostenlosen Zuteilung ersetzt und damit werden diese Benchmarks nun auch entscheidend für die Berechnung der CO₂-Kosten von Importen in die Europäische Union.
Benchmarks als Grundlage für den Abzug
Ab dem Jahr 2026 müssen importierende Unternehmen CBAM-Zertifikate abgeben, die den eingebetteten Emissionen der importierten Waren entsprechen. Ein Teil dieser Emissionen kann jedoch auf Basis von Benchmarks abgezogen werden. Diese Benchmarks orientieren sich an den produktbezogenen ETS-Benchmarks und spiegeln die durchschnittlichen Emissionen der effizientesten EU-Hersteller wider. Die Berechnung erfolgt nach einer klaren Formel. Die emissionsrelevante Menge, für die Zertifikate gekauft werden müssen, ergibt sich aus den gemeldeten Emissionen abzüglich des benchmarkbasierten Abzugs, multipliziert mit dem sogenannten CBAM-Faktor: CBAM-Zertifikate = eingebettete Emissionen – (Benchmark × CBAM-Faktor) Ein Beispiel: Ein Produkt weist eingebettete Emissionen von zehn Tonnen CO₂ pro Tonne auf. Der Benchmark liegt bei sechs Tonnen. Bei einem CBAM-Faktor von 0,975 ergibt sich: 10 – (6 × 0,975) = 10 – 5,85 = 4,15 Tonnen CO₂ Das Unternehmen muss eine entsprechende Anzahl an CBAM-Zertifikaten kaufen.
Der sinkende CBAM-Faktor
Der CBAM-Faktor wird über die Jahre hinweg schrittweise abgesenkt. Im Jahr 2026 beträgt er 0,975, im Jahr 2028 sinkt er auf 0,90, im Jahr 2030 auf 0,515. Ab dem Jahr 2034 entfällt der Abzug vollständig. Dann müssen Zertifikate für die gesamten eingebetteten Emissionen erworben werden. Dieser stufenweise Übergang entspricht dem politischen Ziel, europäische Hersteller und Importeure gleich zu behandeln. Während über den selben CBAM-Faktor auch die kostenlosen Zuteilungen im ETS abgeschmolzen werden, entfällt parallel auch der Abzug im CBAM. Es wird also sowohl für europäische Produzenten wie auch Importeure im gleichen Maße teurer.
Noch keine finalen Benchmark-Werte
Trotz der enormen Bedeutung ist aktuell noch nicht festgelegt, welche CBAM-Benchmark-Werte ab 2026 gelten werden. Die Europäische Kommission führt derzeit Konsultationen durch, um die Methodik für die CBAM-Benchmarks zu entwickeln und mit den ETS-Regeln abzugleichen. Ohne diese Informationen ist eine belastbare Kostenkalkulation für Unternehmen derzeit kaum möglich. Gerade für emissionsintensive Sektoren wie Stahl, Aluminium oder Düngemittel besteht daher eine große Unsicherheit. Die fehlende Transparenz erschwert strategische Einkaufsentscheidungen und vorausschauende Planung.
Warum CBAM-Benchmarks noch nicht vorliegen
Der Grund für die Verzögerung liegt im Europäischen Emissionshandelssystem begründet. Denn die CBAM-Benchmarks werden aus den überarbeiteten EU-ETS-Benchmarks für die Jahre 2026 bis 2030 abgeleitet und diese liegen derzeit ebenfalls noch nicht vor. Laut Kommission werden die finalen ETS-Werte frühestens Anfang 2026 verfügbar sein. Die ETS-Benchmarks dienen in erster Linie dazu, die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten an europäische Industrieanlagen zu steuern. Sie basieren auf historischen Produktionsdaten und der Emissionsleistung der effizientesten Marktteilnehmer. In der kommenden Phase werden sie unter Berücksichtigung ambitionierter Reduktionsziele, technologischer Fortschritte und strengerer Datenerhebungsstandards überarbeitet.
CBAM-Benchmarks vs. ETS-Benchmarks
Für CBAM ist die Rolle der Benchmarks ähnlich, aber nicht identisch. Während ETS-Benchmarks anlagenbezogen und auf EU-interne Prozesse ausgerichtet sind, müssen CBAM-Benchmarks produktbasiert und global anwendbar sein. Sie sollen die durchschnittliche Emissionsintensität eines effizienten EU-Herstellers abbilden, die dann als Vergleichsmaßstab für Importe dient. Diese methodische Anpassung ist notwendig, da CBAM ein außenhandelsbezogener Mechanismus ist und eine Gleichbehandlung von inländischer Industrie und Importeuren sicherstellen muss.
Ausblick
Benchmarks sind nicht nur ein technisches Detail, sondern das Herzstück der künftigen CO₂-Bepreisung an den EU-Außengrenzen. Sie entscheiden darüber, wie stark Importe belastet werden – und ob sich Investitionen in emissionsarme Lieferketten auszahlen. Wer frühzeitig Transparenz schafft und seine Prozesse entsprechend ausrichtet, wird von langfristiger Planungssicherheit und geringeren CBAM-Kosten profitieren. Die kommende Phase verlangt strategisches Denken und eine pragmatische Herangehensweise bezüglich der Benchmarks. Wenn Sie Unterstützung bei der CBAM-Kostenkalkulation oder bei der strategischen Ausrichtung auf die neuen Benchmark-Regeln benötigen, melden Sie sich gern direkt bei uns: helge@kolum.earth.