← Zurück zu CBAM Weekly

Das EU ETS 2 im Blick: CBAM und die CO2-Bepreisung von Gebäuden und Verkehr

CBAM Weekly – Issue 67


Das EU ETS 2

Die Europäische Union bereitet sich auf den Start eines zweiten Emissionshandelssystems vor. Das neue System, bekannt als EU ETS 2, wird Emissionen aus den Bereichen Gebäude, Straßenverkehr und kleineren Verbrennungsquellen erfassen, die bislang nicht unter den bestehenden EU ETS fielen. Obwohl EU ETS 2 technisch ein separates System ist, markiert es eine entscheidende Veränderung in der europäischen CO2-Bepreisung. Gleichzeitig stellt es wichtige Fragen zur Weiterentwicklung des CBAM und einer möglichen Ausweitung seines Anwendungsbereichs. In Deutschland ist das nationale Emissionshandelssystem bereits in Kraft, das mit der Einführung des EU ETS 2, dann in der europäischen Lösung aufgehen soll.

Ein neuer CO2-Markt startet bald

Am 21. Oktober veröffentlichte die Europäische Kommission Vorschläge, um einen stabilen Start vom EU ETS 2 zu gewährleisten. Dazu gehören frühere Auktionen von Emissionszertifikaten im Jahr 2026 sowie Instrumente zur Vermeidung starker Preisschwankungen in den Anfangsjahren. Ziel ist es, Unternehmen und Verbrauchern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben und Vertrauen in das neue System aufzubauen. Das EU ETS 2 bringt die CO2-Bepreisung näher an den Alltag der Menschen heran. Während das ursprüngliche EU ETS 1 auf Industrie und Stromerzeugung ausgerichtet war, betrifft das EU ETS 2 nun auch Gebäude und Verkehr. Damit wird deutlich: CO2-Kosten gelten künftig nicht mehr nur für einzelne Sektoren, sondern sind ein allgemeines Prinzip europäischer Klimapolitik. Die Europäische Kommission setzt damit gerade in diesen Tagen auch ein starkes Signal gegenüber Stimmen aus der Industrie, die die CO2-Bepreisung kritisch und ihre Wettbewerbsfähigkeit dadurch gefährdet sehen.

Warum das EU ETS 2 Auswirkungen auf CBAM hat

CBAM wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren denselben CO2-Kosten unterliegen wie EU-Produkte, die bereits im Emissionshandel erfasst sind. Wenn nun im Rahmen vom EU ETS 2 zusätzliche Kosten für europäische Unternehmen entstehen, ergibt sich ein neues Ungleichgewicht. Sektoren wie Bau und Transport zahlen bald für ihre Emissionen – ihre ausländischen Wettbewerber jedoch zunächst nicht. Bisher liegt kein offizieller Vorschlag vor, CBAM auf die EU ETS 2-Sektoren auszuweiten. Dennoch gibt es erste politische Diskussionen in diese Richtung. Dabei geht es vor allem um Fertigprodukte und nachgelagerte Waren, die mit Bau, Logistik oder Energieverbrauch verbunden sind – allesamt Bereiche, die künftig unter den EU ETS 2 fallen. Auch wurde Raffinieren bereits in einem der Webinare der Europäischen Kommission als neuer Industriesektor genannt, der für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs ins Auge gefasst wird. Darüber hinaus kann die Einführung des EU ETS 2 und die damit verbundene Ausweitung der CO2-Bepreisung auf den Verkehr aber auch einen Einfluss auf die Systemgrenzen der Emissionsüberwachung von CBAM haben. Denn bisher sind auch die Transportemissionen der eingeführten Waren noch von der Emissionsüberwachung und entsprechend der Bepreisung ausgeschlossen. Das könnte sich dann ebenfalls ändern. Die CBAM-Verordnung sieht eine entsprechende Überprüfung vor Ende der Übergangsphase vor.

Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die Ausweitung der CO2-Bepreisung innerhalb der EU wird früher oder später auch CBAM beeinflussen. Unternehmen, die bislang nicht von CBAM betroffen waren, weil sie keine Rohstoffe wie Stahl oder Zement importieren, könnten bald in den Anwendungsbereich fallen. Viele Produkte, die heute nicht unter CBAM erfasst sind, könnten künftig relevant werden. Das würde neue Berichtspflichten mit sich bringen, sowie die Notwendigkeit, Emissionsdaten von Lieferanten zu beschaffen, die bisher nie mit derartigen Anforderungen konfrontiert waren. Auch könnte die Emissionsüberwachung für Drittlandshersteller bzw. die Importeure in den anderen Sektoren komplexer und die Waren entsprechend teurer werden, wenn mehr Emissionsquellen mit einbezogen werden. Der Wandel kommt nicht plötzlich, aber er ist absehbar. CO2-Kosten betreffen nicht mehr nur Energie und Grundstoffe, sondern ganze Lieferketten.

Jetzt strategisch vorbereiten

Es wird spannend zu sehen sein, inwiefern CBAM nicht nur den EU ETS 1, sondern auch den neuen EU ETS 2 ergänzen wird. Das entscheidende Kriterium wird auch hier wieder die Abwanderungsgefahr von Produktion und der damit verbundenen Emissionen sein. Je mehr Sektoren in der EU mit CO2-Kosten belastet werden, desto eher wird ein Anpassungsmechanismus an den Außengrenzen erforderlich. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig in emissionsbezogene Datensysteme, Lieferantendialoge und strategische Bewertungen investieren, um auch künftig handlungsfähig zu bleiben.

Fazit

Der EU ETS 2 verändert grundlegend, wie Europa CO2-Kosten anwendet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich diese Entwicklung auch im CBAM widerspiegelt. Unternehmen sollten nicht abwarten, bis eine formale Ausweitung beschlossen ist. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um eigene Importe zu analysieren, die Verfügbarkeit von Lieferantendaten zu prüfen und sich auf eine umfassendere CO2-Kostenwelt einzustellen. Wenn Sie Ihr Unternehmen auf die zukünftige Verzahnung von CBAM und EU ETS 2 vorbereiten möchten, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth. Wir unterstützen Sie dabei.