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CBAM-Akkreditierungsregeln veröffentlicht

CBAM Weekly – Issue 71


Ein wichtiger Eckpunkt in der Umsetzung des CBAM

Die Europäische Kommission hat eine lang erwartete delegierte Verordnung veröffentlicht. Die neue Rechtsakt präzisiert die Bedingungen für die Akkreditierung, Überwachung und Anerkennung von CBAM-Prüfern und ergänzt damit die bereits bestehenden Regeln des Carbon Border Adjustment Mechanism. Ziel ist es, ein einheitliches, belastbares und EU-weit harmonisiertes System der Emissionsverifizierung für importierte CBAM-Güter sicherzustellen. Damit sollen Fehlanreize, Wettbewerbsverzerrungen und Carbon Leakage verhindert werden. Diese Vorgaben sind von zentraler Bedeutung, denn ab 2026 wird eine akkreditierte Verifizierung verpflichtend für alle Produzenten, die tatsächliche Emissionswerte im Rahmen des CBAM melden wollen.

Rechtsrahmen für die Akkreditierung von Prüfern

Kern des neuen Rechtsakts ist die Festlegung klarer Kompetenz-, Qualitäts- und Verfahrensanforderungen an akkreditierte Prüfer. Diese müssen nachweisen, dass sie technische Expertise zur Bewertung von Monitoring-Plänen, Emissionsdaten und Kontrollsystemen haben, einen hohen Grad an Unabhängigkeit wahren und ein dauerhaft funktionierendes Qualitäts- und Kompetenzmanagement betreiben. Die Anforderungen orientieren sich weitgehend am EU-ETS-Regime, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Akkreditierungsverfahren

Gleichzeitig definiert die Verordnung ein strukturiertes Akkreditierungsverfahren, einschließlich Antragsunterlagen, Vor-Ort-Bewertungen, Zeugen-Audits und klarer Kriterien für die Erteilung, Aussetzung oder den Entzug einer Akkreditierung. Nationale Akkreditierungsstellen müssen jährlich eine Überwachung aller akkreditierter Prüfer durchführen und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen konsequent einschreiten. Auch ein Beschwerdesystem mit Fristen und klaren Prozessen ist vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Austausch relevanter Informationen über das CBAM-Registry: Akkreditierungen, Änderungen, Überwachungsberichte und Ergebnisse der Überprüfung von Emissions- und Verifizierungsberichten müssen zwischen Akkreditierungsstellen, nationalen Behörden und der Kommission geteilt werden. So entsteht ein eng abgestimmtes europäisches Aufsichtsnetzwerk. Schließlich legt die Verordnung Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungen fest. Nationale Akkreditierungsstellen müssen sich regelmäßigen Peer-Evaluierungen unterziehen. Nur Stellen mit positivem Bewertungsergebnis dürfen die Prüfer akkreditieren, was die Vertrauenswürdigkeit und Vergleichbarkeit der Verifizierungen EU-weit sicherstellt.

Bedeutung für Unternehmen

Mit dieser Verordnung setzt die EU ein wichtiges Puzzlestück des CBAM-Systems um. Ab 2026 benötigen importierende Unternehmen verlässliche, EU-weit einheitlich überprüfte Emissionsdaten. Die neue Regelung professionalisiert und standardisiert dieses Kontrollsystem. Es ist ähnlich streng, wie man es bereits aus dem EU-ETS kennt. Für Unternehmen bedeutet das: mehr Klarheit, aber auch höhere Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation und Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüfern. Für Verifizierungsstellen und Dienstleister öffnet sich ein wachsender Markt, der jedoch an hohe Qualitäts- und Unabhängigkeitsstandards gebunden ist. Europäische Unternehmen und deren Zulieferer bzw. Produzenten im Drittland müssen sich darüber Gedanken machen, wer die Kosten für die Verifizierung der Emissionsdaten trägt. Insgesamt stärkt die Verordnung aber die Glaubwürdigkeit des CBAM und unterstreicht die Zielrichtung der EU, Klimaschutz stärker in globale Handelsströme zu integrieren.

Unterstützung in der Vorbereitung auf die Regelphase

Weitere Rechtsakte werden noch vor Jahresende erwartet. Wer jetzt aktiv wird, kann Risiken vermeiden und die CBAM-Kosten durch strategisches Handeln gezielt steuern. Wenn Sie Ihr Unternehmen auf CBAM vorbereiten möchten, schreiben Sie mir gerne direkt an helge@kolum.earth. Wir unterstützen Sie gerne!