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UK CBAM Gesetzentwurf: CO2-Bepreisung für Importe ab 2027

CBAM Weekly – Issue 73


Das Vereinigte Königreich veröffentlicht Entwurf einer CO2-Grenzabgabe

Die britische Regierung hat die Einführung eines nationalen CO2-Grenzausgleichssystems bestätigt. Der sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism wird ab dem 1. Januar 2027 gelten und ist im aktuellen Entwurf des Finance Bill 2025–26 gesetzlich verankert. Damit wird das Vereinigte Königreich nach der Europäischen Union zum zweiten großen Wirtschaftsraum, der Importe von emissionsintensiven Produkten einem CO2-Preis unterwirft. Ziel ist es, heimische Hersteller und ausländische Wettbewerber regulatorisch gleichzustellen und klimafreundlichen Handel gezielt zu fördern. Die Entscheidung folgt auf ein mehrstufiges Konsultationsverfahren und bietet nun erstmals Klarheit für Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben. Obwohl die endgültige Verabschiedung des Gesetzes noch aussteht, ist die politische Richtung eindeutig. CO2-Emissionen werden auch im grenzüberschreitenden Warenverkehr bepreist werden.

Betroffene Sektoren und Anwendungsbereich

Der britische CBAM wird zunächst auf eine ausgewählte Gruppe emissionsintensiver Sektoren angewendet. Hierzu zählen Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl. Die Auswahl orientiert sich an den Sektoren, die sowohl hohe Emissionen verursachen als auch stark im internationalen Wettbewerb stehen. Damit folgt das Vereinigte Königreich inhaltlich eng dem Modell der EU. Ein wesentlicher Unterschied zur EU besteht in der Behandlung von Elektrizität. Während Stromimporte im europäischen CBAM enthalten sind, bleiben sie im britischen Mechanismus vorerst außen vor. Dies könnte mit der geringeren grenzüberschreitenden Netzintegration Großbritanniens zusammenhängen und dient vermutlich der regulatorischen Vereinfachung.

Emissionsdaten und schrittweise Einführung

Unternehmen, die CBAM-pflichtige Güter nach Großbritannien einführen, müssen sich registrieren und Emissionsberichte einreichen, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Erfasst werden die direkten Emissionen, die bei der Herstellung der Produkte entstehen, ebenso wie Emissionen aus Vorprodukten wie beispielsweise Klinker im Zement oder Roheisen im Stahl. Indirekte Emissionen, also Emissionen aus dem Strom- oder Energieeinsatz während der Produktion, bleiben zunächst unberücksichtigt. Diese sollen frühestens ab dem Jahr 2029 in die Berechnung einbezogen werden. Unternehmen erhalten damit eine Übergangsfrist, um ihre Datenstrukturen entsprechend anzupassen und externe Lieferanten systematisch einzubinden. Die erste Berichtsperiode umfasst das Kalenderjahr 2027. Die entsprechenden Meldungen müssen bis Mai 2028 eingereicht werden. Ab dem Jahr 2028 ist dann eine vierteljährliche Berichtspflicht vorgesehen. Dieser schrittweise Übergang ermöglicht Unternehmen eine planbare Vorbereitung.

Finanzielle Schwelle schützt kleinere Importeure

Ein zentrales Merkmal des britischen CBAM ist die Einführung einer finanziellen Schwelle für die Berichtspflicht. Unternehmen, deren jährliche Einfuhren von betroffenen Gütern unter einem Wert von fünfzigtausend Pfund bleiben, unterliegen weder der Registrierungs- noch der Meldepflicht. Dieses modellhafte Schwellenkonzept unterscheidet sich klar vom EU-Mechanismus, der lediglich einzelne Kleinsendungen ausnimmt. Das britische Modell schafft administrative Klarheit für kleinere Marktteilnehmer, birgt aber auch das Risiko gezielter Umgehungsstrategien. Ob diese finanzielle Grenze langfristig wirksam bleibt oder angepasst werden muss, wird maßgeblich vom Importverhalten der Unternehmen abhängen.

Ausländische CO2-Bepreisung kann angerechnet werden

Der britische CBAM sieht vor, dass bereits im Herkunftsland gezahlte CO2-Preise auf die fällige Abgabe angerechnet werden können. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer gleichwertigen CO2-Bepreisung. Damit anerkennt das Vereinigte Königreich grundsätzlich die Existenz anderer nationaler CO2-Systeme, macht die Anrechenbarkeit jedoch von einer fundierten Prüfung abhängig. Unternehmen müssen belegen, dass tatsächlich ein vergleichbarer Preis entrichtet wurde und dass das jeweilige System gewissen Standards genügt. Dieser Mechanismus könnte zukünftig eine zentrale Rolle in der britischen Außenwirtschaftspolitik spielen. Gleichzeitig entsteht ein Anreiz für Drittstaaten, eigene CO2-Preismechanismen zu entwickeln, die internationalen Vergleichskriterien standhalten.

Fazit

Mit dem britischen CBAM entsteht ein weiteres Grenzausgleichssystem, das Klimaschutz und Handel systematisch miteinander verknüpft. Auch wenn sich die Struktur eng am EU-Modell orientiert, setzt das Vereinigte Königreich eigene Schwerpunkte bei der Gestaltung von Schwellenwerten und der zeitlichen Einführung indirekter Emissionen. Die Übergangsfristen geben betroffenen Unternehmen Zeit, doch es ist absehbar, dass der Aufwand für die Datenerhebung und Compliance steigen wird. Unternehmen, die CBAM-relevante Produkte in das Vereinigte Königreich exportieren oder entlang emissionsintensiver Lieferketten arbeiten, sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Die Fähigkeit, Emissionsdaten transparent und zuverlässig zu erfassen, wird schon bald zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Wenn Sie Unterstützung bei der strategischen Umsetzung, bei Fragen zu regulatorischen Anforderungen oder beim Aufbau effizienter Meldeprozesse benötigen, melden Sie sich gerne direkt bei mir unter helge@kolum.earth.