Vorläufige CBAM-Werte geleaked: Kostenbelastung steigt durch höhere Standardwerte erheblich
CBAM Weekly – Issue 74
Neue Benchmarks und Standardwerte durchgestochen
Die Europäische Kommission legt diese in den letzten Wochen des Jahres mit den meisten verbleibenden Durchführungsrechtsakten entscheidende Eckpunkte für CBAM fest. Unter diesen sind etwa der Rechtsakt für die Berechnung der Standardwerte und der CBAM-Benchmarks. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der CBAM-Kosten ab Beginn der Regulierungsphase im Januar 2026. Obwohl sie offiziell anerkannt sind, gelten die CBAM-Benchmarks weiterhin als vorläufig und werden wohl im Zuge der Aktualisierung des EU-Emissionshandels und dessen Benchmarks noch angepasst werden. Die Durchführungsakte bestätigen nach Informationen von McCloskey drei zulässige Methoden zur Ermittlung der Emissionen: die Nutzung tatsächlicher Werte, die Anwendung von Standardwerten oder eine gemischte Methodik. Letztere is wohl eine Konsequenz aus den Erkenntnissen der Übergangsphase, in der sich berichtspflichtige Unternehmen sehr schwer taten, Emissionen entlang der gesamten Lieferkette zu erhalten. Die bislang geltende 80/20-Regel war kaum praktikabel. Nun erhalten die Unternehmen voraussichtlich die Möglichkeit, für einzelne Vorläuferprodukte auch Standardwerte zu nutzen, während andere Produktionsschritte oder Vorläuferprodukte mit echten Werten ermittelt werden können. Aufgrund der Komplexität der Datenerhebung und der Herausforderungen bei der Verifizierung dürften viele Importeure gezwungen sein, auf Standardwerte zurückzugreifen. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Deutliche Anpassungen bei Benchmarks und Standardwerten
Besonders hervorzuheben sind die deutlichen Kürzungen der Benchmark-Werte bei mehreren Warentarifnummern. In einzelnen Fällen wurden die Werte um mehr als 40 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme scheint dem Schutz europäischer Industrien zu dienen, insbesondere in den Bereichen Stahl und Halbzeug. Für Importeure stellt dies einen Schock dar, führt dies doch zu drastischen Preissteigerungen. Gleichzeitig wurden die Standardemissionswerte für zentrale Ursprungsländer erhöht. So kann beispielsweise eine aktuelle Schiffsladung mit Hot-Rolled Coil aus Indien bei Anwendung der Standardwerte CBAM-Kosten in Höhe von bis zu 270 Euro pro Tonne verursachen. Auch bei Edelstahlprodukten kann der Rückgriff auf Standardwerte erheblich ins Gewicht fallen: rund 710 Euro pro Tonne aus Indonesien, 500 Euro aus Indien und 420 Euro aus China. Gerade Indonesien steht mit sehr, sehr hohen Werten hier im Fokus. Aber wir sehen auch so einen erheblichen Anstieg der nun durchgestochenen Standardwerte im Vergleich zu denjenigen, die auf dem JRC-Report der Kommission beruhten. Beispielhaft sei dies für Südkorea mit der Zolltarifnummer 72193510 : Bislang galt ein direkter Emissionswert von 1.82 tCO2/t, zukünftig soll es wohl 3,65 tCO2/t sein. Diese Werte sind noch ohne den verhältnismäßigen Aufschlag.
Gestaffelte Aufschläge und standardisierte Produktionsrouten
Die Europäische Kommission hat eine stufenweise Einführung der Aufschläge auf Standardwerte beschlossen. Diese beginnen bei den meisten Waren 2026 mit 10 Prozent, steigen 2027 auf 20 Prozent und erreichen ab 2028 einen Satz von 30 Prozent. Die Düngemittelindustrie hat sich (wohl durch intensive Lobbyarbeit) eine Ausnahmeregelung gesichert: Für diesen Sektor bleibt der Aufschlag bis 2029 auf 1 Prozent begrenzt. Darüber hinaus wurde nun jedem Ursprungsland eine feste Produktionsroute zugewiesen, auf deren Basis die CBAM-Kosten kalkuliert werden. Diese Maßnahme soll die Vergleichbarkeit verbessern und vermeiden, dass Länder irrtümlich als weniger emissionsintensiv eingestuft werden. Das ist insbesondere für die Produktionsrouten spezifischen CBAM-Benchmarks entscheidend.
Auswirkungen fehlender Herkunftsdaten
Im Vergleich zu früheren Entwürfen wurden bestimmte Kombinationen aus CN-Codes und Ursprungsländern aus den länderspezifischen Tabellen gestrichen. Die betroffenen Produkte fallen künftig unter die Kategorie „Andere Länder und Gebiete“. Dies wird zu einer höheren Emissionsbewertung und entsprechend steigenden CBAM-Kosten führen. Denn für diese Auffangkategorie gilt der Wert der 10 schlechtesten Länder. Die Werte, die für das Jahr 2026 gelten, sind offiziell als „vorläufige Benchmarks“ klassifiziert. Sie bleiben gültig, bis im kommenden Jahr neue ETS-Benchmarks veröffentlicht werden. Ab 2027 werden dann aktualisierte CBAM-Werte auf dieser neuen Datengrundlage angewendet.
Verifizierungsfähigkeit als Unsicherheitsfaktor
Obwohl CBAM den Einsatz tatsächlicher Emissionsdaten vorsieht, zeigt sich schon jetzt, dass viele Verifizierer und Produktionsstätten noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Hürden bestehen unter anderem beim Zugang zu Standorten, bei der Akkreditierung sowie beim Umgang mit Drittstaaten, die einer externen Überprüfung kritisch gegenüberstehen. Zwar verfügen manche Hersteller über Umweltproduktdeklarationen, doch diese gelten nicht automatisch als CBAM-konform. Sie belegen bestenfalls, dass Emissionsdaten vorhanden sind, erfüllen aber nicht die hohen Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Methodensicherheit im Sinne der CBAM-Verordnung. Wenn sich die bestehenden Verifizierungsprobleme fortsetzen, könnten viele Importeure gezwungen sein, mit den kostenintensiven Standardwerten zu arbeiten. Um dem entgegenzuwirken, sollten Unternehmen jetzt damit beginnen, ihre Datenprozesse zu optimieren und den Dialog mit Lieferanten zu intensivieren. Vor allen Dingen können und müssen Unternehmen nun schleunigst auf der Grundlage der neuen Werte die Kosten berechnen, die für die Waren, die ggf. schon längst auf den Weg nach Europa sind, anfallen.
Unterstützung bei der strategischen Vorbereitung
Wenn Sie von diesen Entwicklungen betroffen sind und Hilfe bei der Berechnung Ihrer CBAM-Kosten oder dem Verständnis der neuen Dokumente benötigen, melden Sie sich gerne direkt bei mir unter helge@kolum.earth. Wir unterstützen Sie gern.