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Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU: CBAM-Auswirkungen durch Anerkennung nationaler CO₂-Preise abfedern

CBAM Weekly – Issue 80


Ein wegweisendes Abkommen mit globaler Bedeutung

Indien und die Europäische Union haben während des 16. Indien–EU-Gipfels ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dieses gewährt über 99 Prozent der indischen Exporte bevorzugten Zugang zum EU-Binnenmarkt und senkt Zölle in wichtigen Exportsektoren. Das Abkommen markiert einen strategischen Meilenstein in der Handelspolitik Indiens. Es vertieft die wirtschaftliche Integration mit einem der bedeutendsten Handelsräume der Welt und schafft neue Chancen für Exporteure, Industrie und Dienstleister.

CBAM bleibt für indische Exporte anwendbar

Trotz der Zollsenkungen durch das Abkommen bleibt die Anwendbarkeit des Carbon Border Adjustment Mechanism unverändert bestehen. Indische Ausfuhren in emissionsintensiven Bereichen wie Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel unterliegen weiterhin den CBAM-Vorgaben. Indische Unternehmen müssen auch künftig eingebettete Emissionen melden und ab dem Jahr 2026 CBAM-Zertifikate entsprechend dem EU-Emissionspreis erwerben. Dabei gilt es zu bedenken, dass die indischen Standardwerte auch verhältnismäßig hoch sind.

Anerkennung nationaler CO₂-Preissysteme gesichert

Ein zentrales Anliegen Indiens in den Verhandlungen war deshalb die Anerkennung eines inländischen CO₂-Preises bei der CBAM-Berechnung. Die EU hat sich nun verpflichtet, mit Indien in einen strukturierten Dialog zur Anerkennung nationaler CO₂-Bepreisungssysteme einzutreten. Wenn Indien ein eigenes CO₂-Preissystem einführt, das hinsichtlich Abdeckung und Methodik den Vorgaben der EU entspricht, können die im Inland gezahlten CO₂-Kosten künftig auf die CBAM-Verpflichtung angerechnet werden. Diese Zusage ist ein diplomatischer Erfolg für Indien und schafft erstmals eine Möglichkeit, doppelte Belastungen im Rahmen des CBAM zu vermeiden.

Technische Zusammenarbeit und Unterstützung zugesagt

Das Freihandelsabkommen enthält auch eine Vereinbarung zur technischen Zusammenarbeit bei der Emissionsdatenerfassung, der Anerkennung von Prüfstellen und der Harmonisierung der Berichtsstandards. Darüber hinaus ist finanzielle und technische Unterstützung für indische Unternehmen vorgesehen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sollen so in die Lage versetzt werden, die Anforderungen des CBAM umzusetzen.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Ab dem Jahr 2026 beginnt die reguläre CBAM-Phase. Für betroffene Importe müssen dann verifizierte Emissionsdaten verwendet und entsprechende Zertifikate erworben werden. Durch die Anerkennung nationaler CO₂-Preise könnten sich erhebliche Kostenvorteile ergeben, sofern Indien ein entsprechendes System etabliert und die EU dieses offiziell anerkennt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass interne Prozesse zur Emissionsdatenerfassung sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten im Drittland frühzeitig aufgebaut werden müssen. Regulatorische Klarheit über die genauen Anforderungen an die Anrechnung der CO2-Preise fehlt indes noch. Die Europäische Kommission hat die entsprechende Durchführungsverordnung noch nicht veröffentlicht.

CBAM als Bestandteil kooperativer Handelspolitik

Dieses Abkommen ist das erste seiner Art, das CBAM-relevante Bestimmungen explizit in ein Handelsabkommen mit einem Schwellenland integriert. Es zeigt, dass die Klimapolitik der EU nicht im Widerspruch zur Handelspolitik stehen muss. Indien wählt mit diesem Vorgehen einen pragmatischen Weg. Statt juristische oder politische Konfrontation zu suchen, wurde ein Kooperationsrahmen geschaffen, der faire Lösungen ermöglicht. Das Abkommen kann als Vorbild für andere Schwellenländer dienen, die eine faire Berücksichtigung ihrer Klimaschutzmaßnahmen im internationalen Handel anstreben.

Unterstützung bei der Umsetzung

Wenn Ihr Unternehmen vom CBAM betroffen ist oder wenn Sie die Auswirkungen des Indien–EU-Abkommens auf Ihre Lieferketten und Ihre Emissionsberichterstattung bewerten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter helge@kolum.earth. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung auf den CO₂-Grenzausgleich und helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen langfristig compliant und kostenoptimiert aufzustellen.