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Freie Zuteilung vs. CBAM: Warum der Chemie-Vorstoß die nächste CBAM-Debatte auslöst

CBAM Weekly – Issue 83


Wenn ein Kernprinzip unter Druck gerät

Bundesumweltminister Carsten Schneider drängt in Brüssel darauf, der Chemieindustrie kurzfristig mehr kostenlose ETS-Zertifikate zu gewähren, mit „realistischeren Maßstäben" bei den Benchmarks. Für CBAM-Verantwortliche mag das auf den ersten Blick nach ETS-Innenpolitik klingen, die sie wenig betrifft. Das wäre ein Trugschluss. Die Spannung, die hier sichtbar wird, ist strukturell. CBAM wurde als Instrument konzipiert, das die Begründung für kostenlose Zertifikate schrittweise ersetzen soll. Wenn nun ein großer Industriesektor erneut mehr Freizuteilung fordert, stellt sich unweigerlich die Frage, ob Europa de facto zwei Carbon-Leakage-Schutzmechanismen parallel fährt. CBAM an der Grenze und Freizuteilung im ETS. Das ist nicht nur politisch heikel, sondern wirft auch WTO-rechtliche Fragen auf, die in Brüssel bereits offen diskutiert werden.

Politischer Hintergrund

Insbesondere die deutsche Chemieindustrie mit Unternehmen wie BASF setzt sich in ihrer Lobbyarbeit stark für eine Entlastung bei der europäischen CO2-Abgabe ein. Sie befürchten zu hohe Zusatzkosten und sehen darin eine starke Gefahr für die Produktion in Europa. In der Tat handelt es sich hierbei um eine Industrie, die einen hohen CO2-Ausstoß erzeugt und auch entsprechend im Fokus von CBAM steht. So hat die Europäische Kommission bereits Anfang letzten Jahres bei der Ausweitung des Mechanismus auf weitere Industriesektoren unter anderem auch von den organischen Chemikalien gesprochen. Der deutsche Umweltminister Carsten Schneider scheint sich nun dem Druck der Industrie zu beugen. Er setzt sich für eine Ausweitung der kostenlosen CO2-Zertifikate für die Branche ein.

Die Vergabe kostenloser Zertifikate

Die Abwanderung der Industrie aufgrund zu hoher CO2-Preise wurde in den letzten Jahren über die Vergabe kostenloser Zertifikate verhindert. Diese beruht auf den sog. ETS-Benchmarks. Es wird über diesen Benchmark eine Menge an CO2-Emissionen pro Tonne Ware festgelegt. In dieser Höhe erhalten Unternehmen für ihre produzierten Mengen sodann ihre Zertifikate kostenlos. Diese kostenlose Vergabe der Zertifikate soll aber nun durch CBAM ersetzt werden. Denn einen solchen Schutz braucht die Industrie, zumindest für den europäischen Markt, nicht mehr, wenn dort alle dem gleichem CO2-Preis unterliegen. Deshalb wurde ein CBAM-Faktor eingeführt, der über die kommenden Jahre nun zu einem abschmelzen der kostenlosen Zertifikate führt. Es muss aber im Blick behalten werden, dass die Exportseite mit CBAM derzeit nicht gelöst wird. Auf fremden Märkten haben Unternehmen, die in Europa produzieren einen Wettbewerbsnachteil solange es keinen Exportausgleich gibt.

Was das für CBAM-Sektoren bedeutet

Der Kontext ist entscheidend: Für die aktuellen CBAM-Sektoren ist das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis 2034 politisch vorgezeichnet. Schneiders Vorstoß zielt auf die Sektoren, die noch nicht unter CBAM fallen, aber ebenfalls Carbon-Leakage-Schutz beanspruchen. Hier stehen nun unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Auf der einen Seite könnten die ETS-Benchmarks für die Chemieindustrie angepasst werden. Würden diese erhöht, würden die Europäischen Produzenten automatisch von einer höheren kostenlosen Vergabe von Zertifikaten profitieren. Sie würden sowohl auf dem europäischen Markt als auch auf dem Drittlandsmarkt eine Entlastung der Kosten spüren. Ein anderer Weg könnte auch sein, die Chemieindustrie in den Anwendungsbereich von CBAM mit aufzunehmen. Wir wollen grundsätzlich die kostenlose Vergabe ablösen. CBAM soll unser Schutzinstrument vor Carbon Leakage sein. Eine Ausweitung auf die Chemieindustrie erscheint da nur folgerichtig. Gleichzeitig gilt es aber zu bedenken, dass dann weiterhin Wettbewerbsnachteile auf dem Exportmarkt bestehen, solange CBAM Exporte nicht entlastet. Interessant ist auch, was die Kommission parallel denkt. Modelle, die die Vergabe von kostenlosen Zertifikaten an Transformations- und Effizienzinvestitionen koppeln. Selbst wenn das formal dem ETS-Design treu bleibt, prägen solche Abhängigkeiten erfahrungsgemäß die Erwartungen an Unternehmensnachweise, Datenqualität und Auditierbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfung.

Konsequentes Handeln gefordert

Carsten Schneiders Vorstoß bringt Unruhe in die Debatte und verunsichert Unternehmen, die bereits vom CBAM-Mechanismus betroffen sind. Ein kohärentes politisches Vorgehen wäre wünschenswert. Sicherlich stößt CBAM nicht überall in der Industrie auf Zustimmung. Gleichzeitig ist es ein Instrument, das auch die europäische Industrie schützt. Wünschenswert wäre es daher, dass die europäische Kommission an einem Model des Schutzes vor Carbon Leakage festhält. Es sollten nicht parallele Instrumente verfolgt werden. Diese werfen dort Fragen der Gleichbehandlung auf, wo sich industrielle Wertschöpfungsketten überschneiden und die Maßnahmen aufeinandertreffen. Das politische Kapital sollte daher besser darauf verwendet werden, CBAM zu vervollständigen und in eine Form zu bringen, wo es einen effizienten Schutz für Exporte bereitstellt. Es sollte ähnlich funktionieren wie die Umsatzsteuer. Dann kann es auch weiter ausgeweitet werden und die Industrie und die Umwelt gleichermaßen schützen.

Ausblick

Kommt ein Modell „Freizuteilung gegen Investitionsnachweis" oder eher eine politische Verlängerung? Wenn Spitzenpolitiker in mehreren Ländern ETS-Eingriffe diskutieren, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass CBAM-Details wie der Anwendungsbereich, Anti-Umgehungsmaßnahmen und Doppelkompensation wieder ganz oben auf die Agenda rutschen. Jede Debatte über „Schutzlücken" macht mittelfristig eine CBAM-Erweiterung wahrscheinlicher.

Support

Wenn Sie prüfen möchten, wie Sie Ihre aktuellen CBAM-Prozesse oder Datenstrukturen entsprechend skalierbar aufsetzen können, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre CBAM-Compliance so zu organisieren, dass sie auch bei politischen Kurswechseln belastbar bleibt.