CBAM-Revision unter der Lupe: Warum die Erweiterungsdebatte eine Grundsatzfrage ist
CBAM Weekly – Issue 86
Das Europäische Parlament hat seine erste Bewertung der geplanten CBAM-Ausweitung veröffentlicht. Das Briefing des European Parliamentary Research Service analysiert die Impact Assessment der Kommission zu drei Themen, nämlich die Ausweitung auf Downstream-Produkte, Anti-Umgehungsmaßnahmen und die Behandlung von Stromimporten.
Solide Basis mit substanziellen Lücken
Die Impact Assessment liefert nach Einschätzung des EPRS insgesamt eine gute Evidenzbasis. Die Ziele sind klar formuliert, die Stakeholder wurden breit konsultiert. Gleichzeitig benennt das Briefing Schwächen, die für die weitere Diskussion relevant werden dürften. Die zentrale Downstream-Studie, auf der viele Zahlen zur geplanten Scope-Erweiterung beruhen, ist nicht öffentlich zugänglich. Das macht es schwierig, das tatsächliche Ausmaß des Downstream-Leakage-Risikos unabhängig zu beurteilen. Bei den Anti-Umgehungsmaßnahmen bleibt die Analyse vage. Das EPRS kritisiert, dass die Baseline unklar definiert ist und der Zusammenhang zwischen Problem und Lösung nicht nachvollziehbar dargestellt wird. Die Kommission soll weitreichende Befugnisse erhalten, etwa zur Präzisierung von Zolltarifnummern oder zur Einschränkung tatsächlicher Emissionswerte bei Missbrauchsverdacht. Solche Eingriffsmöglichkeiten brauchen eine belastbare Begründung.
Die Auswirkung vor dem Hintergrund des Zwecks der Maßnahme
Das Kernziel von CBAM ist es, Carbon Leakage zu verhindern und Drittländer zu motivieren, vergleichbare Klimastandards zu erreichen. Langfristig soll das zu gegenseitiger Anerkennung führen und CBAM damit schrittweise überflüssig machen. Diese Logik gerät unter Druck, wenn CBAM zur Dauerlösung für Wettbewerbsprobleme wird. Jede Erweiterungsrunde, die auf theoretischen Möglichkeiten statt auf klaren Risikonachweisen basiert, untergräbt die Glaubwürdigkeit des Systems und stärkt den Verdacht, eine versteckte Handelsmaßnahme zu sein. Zudem kann jede Erweiterung unbeabsichtigt neue Schlupflöcher schaffen, während alte geschlossen werden. Bevor CBAM horizontal auf weitere Sektoren ausgeweitet wird, sollten die systematischen Fragen geklärt sein. Wie verhält sich CBAM zur auslaufenden Freizuteilung im ETS? Wie werden Drittlands-CO2-Preise angerechnet? Und braucht es eine Exportbefreiung? Solange diese Baustellen offen sind, sollten vertikale Erweiterungen zurückhaltend und gezielt erfolgen.
Administrative Verhältnismäßigkeit bleibt der Prüfstein
Das EPRS betont, dass die Omnibus-Vereinfachungen von 2025 viele Importeure aus dem CBAM-Scope herausgenommen haben. Die Ausweitung des Mechanismus darf diese Entlastung nicht wieder aufheben. Sollte der derzeitige Mindestschwellenwert von 50t Importmenge pro Jahr beibehalten werden, fallen nach Einschätzungen der Europäischen Kommission fallen weitere 7500 Unternehmen in den Anwendungsbereich der Verordnung. Bleibt die Zolltarifnummer für die Bestimmung der Betroffenheit der Ware maßgeblich, ist der zusätzliche Aufwand überschaubar. Wechselt die Kommission jedoch zu komplexeren Kriterien wie der Prüfung von Materialzusammensetzungen auf Produktebene, müssten Unternehmen große Mengen an Stammdaten pflegen, obwohl nur ein Bruchteil davon CBAM-relevant ist. CBAM-Prozesse sollten daher so aufgesetzt sein, dass eine Ausweitung des Anwendungsbreichs nur eine Anpassung bestehender Prozesse im Unternehmen bedeutet und nicht etwa völlig neue Strukturen erfordert.
Ausblick
Die CBAM-Revision liegt jetzt beim Umweltausschuss. Bis zum 7. April läuft noch eine Frist bis zu derer die nationalen Parlamente Verstöße gegen den Subsidiaritätsgrundsatz gelten machen können. Die Diskussion über die Balance zwischen Klimaschutzwirkung und administrativer Verhältnismäßigkeit dürfte in den kommenden Wochen an Schärfe gewinnen. Unternehmen, die ihre Prozesse bereits modular aufgebaut haben, können auf verschiedene Szenarien reagieren. Alle anderen sollten prüfen, ob ihre CBAM-Architektur bei einer Ausweitung des Anwendungsbereichs anpassbar wäre.
Support
Wenn Sie prüfen möchten, wie sich eine mögliche Ausweitung des Mechanismus auf Ihre Warenströme auswirken könnte oder ob Ihre Prozesse für regulatorische Änderungen vorbereitet sind, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.