← Zurück zu CBAM Weekly

UK CBAM nimmt operative Gestalt an: HMRC legt die zweite Konsultation vor

CBAM Weekly – Issue 91


Das britische CBAM-Regelwerk bekommt seine operativen Konturen

Mit der zweiten Konsultationsrunde zu den Carbon Border Adjustment Mechanism (Emissions and Verification) Regulations 2026 füllen das britische Finanzministerium (HM Treasury) und die Steuer- und Zollbehörde HMRC den Rahmen des UK CBAM dort, wo er für die Abgabenlast am meisten zählt. Nach der ersten, eher administrativen Runde vom März geht es jetzt um Methodik der Emissionsberechnung und um die Regeln für die unabhängige Verifizierung. Neun Monate vor dem Start am 1. Januar 2027 ist damit absehbar, welche Datenqualität, welche Nachweise und welche Prüfprozesse britische Importeure erwarten.

Sektorspezifische Systemgrenzen, die dem EU CBAM ähneln, aber nicht deckungsgleich sind

Flankiert wird der Regelentwurf von einem eigenen Dokument zu den Systemgrenzen, das je Sektor festlegt, welche Prozessschritte in die Berechnung der eingebetteten Emissionen einfließen. Abgedeckt sind fünf Sektoren wie beim EU CBAM, also Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl. Die Grundlogik ist vertraut, die konkreten Abgrenzungen sind es nicht. Für Unternehmen, die ihre EU-CBAM-Berichterstattung bereits eingespielt haben, bedeutet das in der Praxis eine eigenständige Prüfung je Zolltarifnummer und Lieferant, ob die vorhandene Datenbasis auch die britischen Vorgaben trägt. Je später diese Prüfung startet, desto mehr Druck entsteht in der Lieferantenkommunikation.

Verifizierung ohne eigene britische Akkreditierungsstruktur

Den zweiten Pfeiler des Entwurfs bildet die unabhängige Prüfung der Emissionsdaten. Die Verordnungen definieren die Anforderungen an Verifizierer und legen fest, dass Akkreditierungsstellen Mitglied der Global Accreditation Cooperation sein müssen. Die Verifizierer werden dabei ebenfalls wie beim EU-CBAM direkt bei den Herstellern im Drittland tätig; dort, wo die Emissionen entstehen. Im Gegensatz zum europäischen Modell reicht hier aber eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17029:2019 und ISO 14065:2020 aus, was den Kreis möglicher Prüfstellen erheblich erweitert. Ein gesondertes Akkreditierungsverfahren nur für das UK-CBAM ist also nicht vorgesehen. Entscheidend für Importeure ist aber ein anderer Punkt. Die Qualitätsverantwortung für die Emissionsdaten bleibt auch hier beim Importeur selbst, unabhängig davon, welcher Verifizierer formal zuständig ist. Die eigentliche Arbeit liegt damit weiterhin im internen Datenmanagement und in den vertraglichen Vereinbarungen mit den Lieferanten, nicht in der Auswahl der Prüfstelle.

Was noch fehlt, sind die Standardwerte

Methodik und Verifizierung liegen jetzt auf dem Tisch, die sektoralen Standardwerte für die Berechnung der eingebetteten Emissionen aber nicht. Damit bleibt die wichtigste Variable für die konkrete Abgabenlast offen. Veröffentlicht werden diese Werte nach dem Konsultationsverfahren durch HM Treasury. Unternehmen, die ab 2027 quartalsweise berichten und Abgaben zahlen müssen, arbeiten bis dahin ohne belastbare Rechengrundlage. Das erinnert stark an die Einführung des EU-CBAM, auch britische Importeure starten also ohne belastbare Rechengrundlage. Ob der selbst ermittelte Emissionswert oder der britische Standardwert zum Einsatz kommt, entscheidet die tatsächliche Kostenlast. Für die Planung bedeutet das, mit Bandbreiten zu arbeiten und die Datenerhebung so aufzusetzen, dass eigene Werte belastbar nachgewiesen werden können, wann immer sie unter dem Standardwert liegen.

Das Konsultationsfenster bis zum 21. Mai aktiv nutzen

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 21. Mai 2026. Für Unternehmen mit relevantem UK-Geschäft ist das der Moment, die eigenen Prozesse gegen die britischen Vorgaben zu spiegeln und dort Einwände zu formulieren, wo die Systemgrenzen oder die Verifizierungsanforderungen praktische Probleme schaffen. Wer Einwände hat oder Verbesserungspotenzial sieht, sollte sich also rechtzeitig zu Wort melden.

Ausblick

Nach dem 21. Mai werden HM Treasury und HMRC die Stellungnahmen auswerten und die finale Fassung der Regelungen vorbereiten. Die ausstehenden Standardwerte für die Berechnung der eingebetteten Emissionen sind die nächste Weichenstellung und werden im weiteren Verlauf des Jahres erwartet. Bis zum Start der verpflichtenden Berichtsphase am 1. Januar 2027 sollten Importeure die Zeit gezielt nutzen, um die Lieferantenkommunikation auf das zweite Regime auszurichten und dort, wo keine Deckungsgleichheit mit dem EU CBAM besteht, eine parallele Datenstrecke aufzubauen.

Support

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die neuen britischen Anforderungen an Systemgrenzen und Verifizierung auf Ihre CBAM-Datenerhebung auswirken, insbesondere wo das britische und das europäische Regime voneinander abweichen und wie sich eine parallele Datenstrecke pragmatisch aufsetzen lässt, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.