UBA-Bericht zur CBAM-Verifizierung: Was Verifizierer erwarten
CBAM Weekly – Issue 92
UBA legt Forschungsbericht zur Herkunftsverifizierung unter CBAM vor
Das Umweltbundesamt hat im April 2026 den Forschungsbericht „Identification of possibilities to prove the origin of a product from a specific installation" veröffentlicht (Climate Change 27/2026, erarbeitet von Deloitte, adelphi und aimplifin). Der Bericht widmet sich der Frage, wie sich der konkrete Herstellungsbetrieb eines importierten Produkts unter CBAM nachweisen lässt, und analysiert daneben sektorspezifische Verifizierungsherausforderungen für Zement, Düngemittel, Stahl und Aluminium.
Mit Beginn der regulären Phase am 1. Januar 2026 ist diese Frage operativ geworden. Die Emissionen des Berichtsjahres 2026 müssen erstmals 2027 deklariert und verifiziert werden.
Kein einzelnes Dokument reicht für den Anlagen-Nachweis
Der Bericht bewertet zwei Dokumentenkategorien, Handels- und Zolldokumente sowie interne Geschäftsdokumente, anhand von vier Kriterien. Geprüft werden Abdeckung, Genauigkeit, Fälschungssicherheit und Zuverlässigkeit. Das Ergebnis ist eindeutig. Kein einzelnes Dokument kann die Herkunft auf Anlagen-Ebene zuverlässig nachweisen.
Herkunftszertifikate (COO) und Zollerklärungen identifizieren das Herstellungsland, nicht die Anlage. Die Eigenerklärung des Herstellers ist mangels unabhängiger Prüfung nicht belastbar. Smart-Meter-Daten sind hochpräzise und fälschungssicher, haben aber weltweit nur eine begrenzte Verbreitung. Selbst Werks-Zertifikate wie ISO bestätigen Managementsysteme, nicht aber, aus welcher Charge ein konkretes Produkt stammt.
Für Importeure heißt das, dass ein einziger Beleg im Verifizierungsverfahren nicht ausreicht. Verifizierer werden ein abgestimmtes Set an Dokumenten einfordern.
Vier Belege, die Verifizierer parallel sehen wollen
Aus der Bewertung leitet der Bericht ein konkretes Dokumenten-Set ab. Verifizierer sollen sich auf das Herkunftszertifikat des Produkts, den Lieferschein mit Werksadresse und Unternehmensangaben, ergänzende Produktionsunterlagen sowie auf direkten Zugang zum ERP-System des Herstellers stützen können.
Das Herkunftszertifikat liefert das Land. Der Lieferschein dokumentiert die Auslieferung aus einem konkreten Werk und ist als nach außen ausgetauschtes Dokument belastbarer als rein interne Aufzeichnungen. Produktionsunterlagen, idealerweise als ERP-Auszüge, ermöglichen den Abgleich auf Chargen- und Mengenebene. Erst der direkte Systemzugang erlaubt dem Verifizierer, die Übereinstimmung zwischen Lieferschein und Datenbestand stichprobenartig zu prüfen.
Damit wird der Lieferschein zum zentralen Bindeglied zwischen Zolldokument und Anlagendaten. Er muss Werk, Unternehmen und Mengen so präzise ausweisen, dass er sich gegen ERP-Daten halten lässt.
Direkter ERP-Zugang ersetzt die physische Vor-Ort-Begehung
Eine der weitreichendsten Empfehlungen des Berichts betrifft die Verifizierungsmethodik. Anstelle physischer Standortbegehungen schlägt der Bericht virtuelle Begehungen über direkten ERP-Zugang vor. Verifizierer prüfen damit zentrale Datenpunkte wie Anlage, Charge, Datum und Menge gegen die Lieferscheine und, soweit möglich, gegen Zollerklärungen.
Wo ein ERP-System fehlt, muss die manuelle Dokumentation entsprechend rigoros erhoben und geprüft werden. Alle Belege sollen idealerweise über die standardisierte Kommunikationsvorlage der EU-Kommission zu eingebetteten Emissionen eingereicht werden.
Operativ verändert das die Anforderungen an die Lieferanten. Hersteller außerhalb der EU müssen zu Verifizierungsterminen Auszüge oder einen kontrollierten Zugang zu ihrem Warenwirtschaftssystem bereitstellen. Importeure sollten dies frühzeitig vertraglich klären, gerade bei Lieferanten in Regionen ohne flächendeckende ERP-Strukturen.
Sektorspezifische Risiken in Zement, Düngemitteln, Stahl und Aluminium
Der zweite Teil des Berichts adressiert die Verifizierung komplexer Produkte in den vier CBAM-Sektoren. In der Zementproduktion ist die saubere Trennung der Emissionen zwischen Klinkerherstellung und Zementmahlanlage zentral, vor allem bei gemeinsam genutzten Anlagen.
Bei Düngemitteln stellen mehrere Vorprodukte und die Erfassung von Lachgas-Emissionen über CEMS eine Hürde dar, da entsprechende Messtechnik bei kleineren Produzenten häufig fehlt. Im Stahlsektor wird die Verifizierung dadurch erschwert, dass vorgelagerte Anlagen ihre Daten nicht extern verifizieren lassen müssen, was die Prüfungstiefe beim Endhersteller erhöht.
Im Aluminiumsektor ist die Unterscheidung zwischen Pre- und Post-Consumer-Schrott der kritische Punkt, weil Post-Consumer-Schrott unter CBAM mit null Emissionen angesetzt wird. Der Bericht empfiehlt hier zusätzliche Belege, darunter Lieferscheine mit Schrottklassifikation nach DIN EN 13920 oder ISRI, Lieferanten-Erklärungen nach ISO 14021 sowie Recycled-Content-Zertifikate (ASI Chain of Custody, SCS Recycled Content).
Importeure aluminiumhaltiger Produkte sollten gezielt nach diesen Dokumenten fragen.
Ausblick
Der Bericht ist nicht rechtsverbindlich. Seine Empfehlungen zählen aber zu den detailliertesten praxisnahen Hinweisen, die Importeuren und Verifizierern derzeit für die ersten regulären Verifizierungsrunden vorliegen. Diese stehen 2027 an, wenn Importeure ihre erste reguläre CBAM-Erklärung mit verifiziertem Mengengerüst für das Berichtsjahr 2026 einreichen.
Bis dahin bleiben zwei Punkte zu beobachten. Erstens, wie sich die empfohlene Praxis virtueller ERP-Audits in den Akkreditierungen der Verifizierer niederschlägt. Zweitens, wie die EU-Kommission und die nationalen zuständigen Behörden, etwa die DEHSt in Deutschland, die UBA-Empfehlungen in operative Leitlinien übersetzen.
Importeure sollten die verbleibenden Monate nutzen, um ihr Lieferanten-Portfolio auf ERP-Verfügbarkeit, Lieferschein-Granularität und sektorspezifische Belege zu prüfen.
Support
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Empfehlungen des UBA-Berichts auf Ihre CBAM-Verifizierungsstrategie auswirken, etwa welche Belege Sie ab jetzt von Ihren Lieferanten anfordern sollten und wie sich der Zugang zu ERP-Daten vertraglich regeln lässt, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.