ENVI nimmt CBAM-Erweiterung und Decarbonisation Fund gemeinsam auf
CBAM Weekly – Issue 93
ENVI startet die Beratung beider Reformvorhaben
Am 5. Mai 2026 hat der ENVI-Ausschuss zwei Berichtsentwürfe gemeinsam beraten. Sie betreffen die geplante CBAM-Erweiterung und den Temporary Decarbonisation Fund (TDF), einen befristeten Fonds zur Förderung der Decarbonisierung europäischer Industrieproduzenten. Mohammed Chahim als Berichterstatter für die CBAM-Erweiterung und Pascal Canfin als Berichterstatter für den TDF stützen die Kommissionslinie und schlagen gezielte Anpassungen vor. Eine Abstimmung gab es nicht. Die Beratung markiert den formalen Auftakt der parlamentarischen Behandlung. Importeure sollten die parallele Beratung aufmerksam verfolgen.
Chahims Linie aus dem April-Bericht
Chahims Berichtsentwurf vom 10. April hatten wir in Ausgabe 90 ausführlich behandelt. Drei Punkte prägen die anstehende Ausschussberatung besonders. Er streicht zum einen Artikel 27a, eine Notausgangs-Klausel der Kommission für Krisenfälle, und zum anderen die Klausel zur möglichen Anrechnung internationaler Carbon Credits nach Artikel 6 des Pariser Abkommens. Daneben fordert er eine schrittweise Ausweitung indirekter Emissionen, verbunden mit einem koordinierten Abbau nationaler Strompreis-Kompensationen. Auf diesen drei Achsen wird der Ausschuss nun beraten.
Der TDF: Brüssels Antwort auf das Exporteur-Problem
Der Temporary Decarbonisation Fund adressiert die andere Hälfte des CBAM-Systems. CBAM verteuert die Einfuhr emissionsintensiver Güter und gleicht damit die Kosten europäischer ETS-Hersteller im Heimatmarkt aus. Sobald EU-Hersteller jedoch selbst exportieren, greift CBAM nicht mehr. Mit dem schrittweisen Auslaufen der kostenlosen ETS-Zuteilungen wird ihre Position auf Drittmärkten zudem schwieriger. Der TDF soll diese Exporteur-Lücke abfedern, indem er Decarbonisierungs-Investitionen in den am stärksten betroffenen Sektoren fördert.
Konkret sieht der Kommissionsvorschlag aus dem Dezember 2025 (COM(2025) 990) ein Fondsvolumen von rund 600 Millionen Euro vor, finanziert durch 25 Prozent der Mitgliedstaaten-Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten. Förderfähig wären zunächst Hersteller in den Sektoren Aluminium, Düngemittel sowie Eisen und Stahl, daneben weitere energieintensive Industrien mit hohem Carbon-Leakage-Risiko. Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen, parallel zur geplanten CBAM-Erweiterung. Berichterstatter im Parlament ist Pascal Canfin (Renew, Frankreich), seit dem 27. Februar 2026 mit dem Mandat ausgestattet. Der TDF gehört zum selben Verhandlungspaket wie die CBAM-Erweiterung und prägt deren politische Tragfähigkeit mit.
Wo Canfin das Kommissionsmodell stärker fassen will
Canfins Berichtsentwurf folgt der Kommissionsrichtung in den Grundzügen, schärft sie aber an drei Stellen nach. Er will die Förderfähigkeit auf bestimmte Downstream-Operator-Kategorien ausweiten, also auch Hersteller jenseits der reinen Aluminium- und Stahlproduktion einbeziehen, die in der gleichen Wertschöpfungskette stehen. Die Auszahlung soll zeitnaher erfolgen, damit Investitionsentscheidungen nicht durch lange Bearbeitungszyklen gebremst werden. Daneben fordert er mehr Vorhersagbarkeit der Mittelvergabe, also klarere Förderkriterien und stabilere Auszahlungsrhythmen. Damit soll der TDF zu einem berechenbareren Förderinstrument für die betroffenen Sektoren werden.
Wer zahlt, wer empfängt: die Refinanzierungs-Logik des Pakets
Die parallele Behandlung beider Dokumente macht eine Logik sichtbar, die in den meisten CBAM-Diskussionen unterbelichtet bleibt. Importeure zahlen für CBAM-Zertifikate, deren Verkaufserlös zu 25 Prozent in den TDF fließt. Aus diesem Topf werden Dekarbonisierungs-Investitionen genau jener EU-Hersteller in den Sektoren Aluminium, Düngemittel sowie Eisen und Stahl gefördert, mit denen die Importeure im Wettbewerb stehen.
Ein Teil der durch CBAM erhobenen Kosten kehrt also als Förderung an die europäische Konkurrenz zurück. Diese Refinanzierungs-Logik verändert die politische Lesart von CBAM. Jede Erhöhung der CBAM-Belastung speist den EU-Haushalt und stärkt zugleich die Wettbewerbsposition der EU-Hersteller in denselben Sektoren. Damit wird verständlich, weshalb die Kommission beide Vorhaben am 17. Dezember 2025 als Paket vorgelegt hat. Sie sind politisch nicht voneinander zu trennen.
Für Importeure ergeben sich daraus zwei praktische Folgen. Die beiden Berichte sollten im Reformprozess gemeinsam verfolgt werden. Und der TDF gehört in die eigene Beschaffungs- und Lieferantenstrategie, weil er die Transformationsgeschwindigkeit der EU-Hersteller in den nächsten Jahren mitprägt. Schließlich profitieren Importeure die reine Handelsunternehmen sind davon und sollte prüfen, ob sie ihre Zollprozesse entsprechend mit Nichterhebungsverfahren anpassen können.
Ausblick
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates tagt am 19. und 27. Mai zu denselben Dossiers und positioniert die Mitgliedstaaten parallel zur Parlamentsarbeit. In ENVI folgt die Frist für Änderungsanträge, anschließend die Ausschussabstimmung über beide Berichte, danach das Plenum und der Trilog. Die Verhandlungen treten damit in ihre aktive Phase.
Support
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Kopplung von CBAM-Erweiterung und Temporary Decarbonisation Fund auf Ihre CBAM-Strategie auswirken könnte, sei es durch die Refinanzierungs-Logik im Wettbewerb mit EU-Herstellern oder durch die Frage, wie sich die Transformationsgeschwindigkeit Ihrer europäischen Konkurrenz beobachten lässt, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.