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Technische Studie zu indirekten Emissionen: Standardwerte, PPA-Nachweise und die Frage der Ausweitung

CBAM Weekly – Issue 98


Die Kommission legt die fachliche Grundlage

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) hat am 8. Juni 2026 eine technische Studie zu den indirekten Emissionen im CBAM veröffentlicht. Für drei zentrale Fragen gibt sie jeweils eine fachliche Empfehlung ab. Es geht um die Methodik der Standard-Emissionsfaktoren für Strom, die Bedingungen für den Ansatz tatsächlicher Werte und die mögliche Ausweitung der indirekten Emissionen auf weitere Sektoren.

Was indirekte Emissionen im CBAM heute abdecken

Indirekte Emissionen entstehen nicht im Produktionsprozess selbst, sondern bei der Erzeugung des Stroms, der für die Herstellung verbraucht wird. In der Regelphase werden sie bisher nur für zwei Sektoren erfasst, nämlich Zement und Düngemittel. Für Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff und Strom zählen allein die direkten Emissionen. Wer Zement oder Düngemittel importiert, muss die indirekten Emissionen aber bereits heute in die eingebetteten Emissionen einrechnen. Fehlen verifizierte Ist-Werte, greifen Standardwerte, die sich an länderspezifischen Durchschnitten der Stromerzeugung orientieren und einen Aufschlag enthalten.

Wie verlässlich die Standardwerte für Strom sind

Die erste Frage der Studie betrifft die Methodik hinter den Standard-Emissionsfaktoren für Strom. Solche Werte kommen immer dann zum Tragen, wenn ein Importeur keine verifizierten tatsächlichen Daten vorlegt. Die Studie spricht sich dafür aus, in diesem Fall weiterhin auf länderspezifische Netzdurchschnitte zu setzen, abgeleitet aus international verfügbaren Daten wie denen der Internationalen Energieagentur (IEA). Komplexere Ansätze, etwa eine Orientierung an der jeweils preissetzenden oder der marginalen Stromquelle, hält sie zwar für theoretisch präziser, wegen Datenlücken und hohem Aufwand aber für kaum umsetzbar. Empfohlen wird zudem eine jährliche Aktualisierung der Werte, damit sie mit dem schnellen Wandel der Strommärkte Schritt halten. Für betroffene Importeure ist die Höhe dieser Werte unmittelbar kostenrelevant, denn sie bestimmt die Zahl der abzugebenden Zertifikate.

Der Weg zu niedrigeren Werten führt über den Nachweis

Die zweite Frage ist für Unternehmen mit sauberer Stromversorgung die wichtigste. Sie betrifft die Bedingungen, unter denen tatsächliche indirekte Emissionen angesetzt werden dürfen. Im Kern geht es um zwei Nachweiswege, nämlich eine direkte technische Anbindung an ein Kraftwerk und einen Stromliefervertrag (Power Purchase Agreement oder PPA) über eine entsprechende Menge erneuerbaren Stroms, jeweils ergänzt um eine Verifizierung.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die geltenden Regeln zu viel Auslegungsspielraum lassen, und entwickelt daher strengere Kriterien. Für die direkte Anbindung verlangt sie eine physische Verbindung und eine lückenlose Messung über intelligente Zähler. Für PPAs schlägt sie Anforderungen an a) die zeitliche Korrelation, b) die geografische Korrelation sowie an c) die Zusätzlichkeit des erneuerbaren Stroms vor. Die Zusätzlichkeit bedeutet, dass der Strom aus einer neuen oder zusätzlichen erneuerbaren Kapazität stammen muss, nicht aus bereits bestehenden Anlagen. Dieses Erfordernis ginge über die heutige Verordnung hinaus und würde eine Anpassung des Rechtsrahmens erfordern. Als größtes Risiko benennt die Studie das sogenannte Resource Shuffling, also das rein rechnerische Umbuchen sauberen Stroms ohne realen Klimaeffekt. Ihre zentrale Aussage lautet, dass es weniger darauf ankommt, tatsächliche Werte überhaupt zuzulassen, als auf die Strenge und Prüfbarkeit der Bedingungen.

Die offene Frage für Stahl und Aluminium

Die dritte Frage reicht am weitesten. Sie prüft, ob und wie die Erfassung indirekter Emissionen auf Sektoren ausgeweitet werden könnte, die bislang nur direkte Emissionen bepreisen, allen voran Eisen und Stahl sowie Aluminium. Die Studie sieht in der jetzigen Teilabdeckung eine strukturelle Ungleichbehandlung, weil EU-Produzenten die indirekten CO2-Kosten über die vom EU-ETS geprägten Strompreise bereits tragen, während Importeure aus den meisten Sektoren dafür nichts zahlen. Aus rein klimapolitischer Sicht hält sie eine Ausweitung auf alle CBAM-Waren außer Strom für wirksamer als den heutigen Flickenteppich. Entscheidend ist aus ihrer Sicht aber das Zusammenspiel mit der Strompreiskompensation (Indirect Cost Compensation oder ICC), mit der Mitgliedstaaten ihre Industrie heute teilweise entlasten. Eine volle Ausweitung bei unveränderter Kompensation liefe auf einen Doppelschutz hinaus und wäre schwer zu rechtfertigen. Als gangbarer bewertet die Studie daher eine schrittweise Einführung oder eine an die Kompensation gekoppelte Lösung. Für Importeure von Stahl und Aluminium ist das ein Signal mit Vorlauf, denn eine Ausweitung würde die Bemessungsgrundlage spürbar verbreitern. Entschieden ist nichts; die Studie legt die fachliche Grundlage für eine spätere Entscheidung der Kommission.

Ausblick

Die Studie ist ein Vorbereitungsschritt, dessen Empfehlungen in die weitere Arbeit an der Emissionsmethodik einfließen, zu der die Kommission bereits 2025 Rückmeldungen eingeholt hat. Importeure von Zement und Düngemitteln sollten prüfen, ob sich der Wechsel von Standardwerten auf verifizierte Ist-Werte über einen Stromliefervertrag rechnet; Importeure von Stahl und Aluminium sollten verfolgen, wie die Kommission eine mögliche Ausweitung mit der Strompreiskompensation in Einklang bringt. Wir beobachten diese Entwicklungen weiterhin für Sie.

Support

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Erfassung indirekter Emissionen auf Ihre CBAM-Berechnung auswirkt, etwa ob sich für Ihre Zement- oder Düngemittelimporte der Nachweis tatsächlicher Stromwerte über einen Stromliefervertrag lohnt oder was eine mögliche Ausweitung auf Stahl und Aluminium für Sie bedeuten würde, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.