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Der Rat schließt die Schlupflöcher: Was die Einbeziehung von Metallschrott für Importeure bedeutet

CBAM Weekly – Issue 100


Der Rat einigt sich auf seine Verhandlungsposition

Am 12. Juni 2026 hat der Rat im ECOFIN-Format seine allgemeine Ausrichtung zur Stärkung des CBAM beschlossen. Damit liegt die Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten für die kommenden Triloge mit dem Parlament fest. Inhaltlich geht es um zwei Stränge, die Ausweitung auf Downstream-Produkte und ein Bündel an Anti-Umgehungs-Maßnahmen. Im Zentrum des zweiten Strangs steht die Einbeziehung von Metallschrott, die weit über eine technische Anpassung hinausreicht.

Metallschrott kommt in den Anwendungsbereich

Der CBAM zielt bislang fast ausschließlich auf Rohmaterialien. Pre-Consumer-Metallschrott, also produktionsbedingter Schrott aus der Fertigung, blieb außen vor. Der Rat folgt hier weitgehend dem Kommissionsvorschlag und nimmt diesen Schrott als Vormaterial in den Anwendungsbereich auf, sodass seine Emissionen künftig in die Berechnung der eingebetteten Emissionen einfließen. Auf den ersten Blick wirkt das widersprüchlich, denn der Einsatz von Schrott senkt die eingebetteten Emissionen einer Ware, und genau emissionsärmeres Material will der CBAM fördern.

Warum der Schrotteinsatz zur Umgehung werden kann

Der CBAM ermittelt die eingebetteten Emissionen nicht je Lieferung, sondern je Funktionseinheit, also als einheitlichen Wert pro Tonne einer Warennummer. Verschiedene Produktionsrouten innerhalb einer Anlage werden nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 zu einem einzigen Produktionsprozess zusammengefasst, und das künstliche Aufspalten einer Anlage allein zur Umgehung ist ausdrücklich untersagt. Eine einzelne, gezielt mit Schrott angereicherte Charge lässt sich also nicht herausgreifen.

Der Hebel liegt in der Bewertung des Schrotts. Nach den Überwachungsregeln des Anhangs II zählt Schrott, der in einem Prozess anfällt und in einen anderen eingeht, mit null eingebetteten Emissionen. Erhöht ein Hersteller den Schrottanteil, sinkt der einheitliche Wert pro Tonne für seinen gesamten Ausstoß. Bei Pre-Consumer-Schrott ist das der wunde Punkt, denn dieser Schrott ist Rückstand einer emissionsintensiven Primärproduktion. Zählt er als null, fällt dieser real entstandene CO2-Anteil vollständig aus der Rechnung. Genau diese Lücke schließt die Einbeziehung des Pre-Consumer-Schrotts als Vormaterial mit zugerechneten Emissionen, während echter Post-Consumer-Schrott aus dem Recyclingkreislauf weiterhin mit null bewertet bleibt.

Den Anteil an Pre-Consumer-Schrott müssen Anlagen schon heute als Parameter erfassen. Künftig entscheidet er mit darüber, wie hoch die eingebetteten Emissionen einer Ware ausfallen, weshalb Unternehmen Menge, Herkunft und Pre-Consumer-Anteil ihres Schrotts belastbar dokumentieren sollten.

Kein Mangel, aber ein Abflussproblem

Einen Schrottmangel hat der europäische Markt derzeit nicht. Die EU ist ein erheblicher Nettoexporteur. 2023 erreichten die Ausfuhren von Eisenschrott rund 18,9 Millionen Tonnen, mehr als doppelt so viel wie 2015, und etwa 70 Prozent davon gingen in die Türkei. Die türkische Stahlindustrie deckt rund drei Viertel ihrer Produktion über die Elektrolichtbogenroute und ist stark auf europäischen Schrott angewiesen. Das eigentliche Problem ist daher nicht ein heutiger Engpass, sondern der Abfluss. Je stärker die europäischen Stahlhersteller zur Dekarbonisierung auf die Elektrolichtbogenroute umstellen, desto schneller steigt die heimische Nachfrage, und Schrott wird zum strategisch knappen Rohstoff. Über 40 Länder beschränken den Schrotthandel bereits.

Was CBAM regelt und was nicht

Die Einbeziehung des Schrotts setzt auf der Importseite an. Sie schließt eine Umgehungsroute, lässt aber die Exportseite unberührt, und dort sehen Teile der Industrie das größere strukturelle Problem. Verbände wie EUROFER und European Aluminium warnen vor einem Abfluss von Schrott und fordern Exportbeschränkungen gegenüber Drittländern, die ihrerseits kritische Rohstoffe beschränken. EUROFER kritisiert zudem, dass die Schrott-Einbeziehung ohne eigene Folgenabschätzung übernommen wurde, und warnt vor Gegeneffekten für die Kreislaufwirtschaft. Für Importeure und Verarbeiter verschärfen sich damit die Regeln auf der einen Seite, während die Versorgungsfrage auf der anderen Seite offen bleibt.

Wenn die Meldung zur Schwachstelle wird

Der zweite Baustein des Anti-Umgehungs-Pakets betrifft die Qualität der Berichterstattung. Der Rat gibt der Kommission die Befugnis, einzugreifen, wenn bei Unternehmen mit erhöhtem Risiko täuschende Praktiken in der Meldung festgestellt werden. Das verschiebt den Prüfungsfokus von der reinen Warenklassifikation hin zur Glaubwürdigkeit der gemeldeten Daten. Für Importeure bedeutet das, dass nachvollziehbare und belastbar dokumentierte Emissionsdaten an Gewicht gewinnen. Eine saubere Datenkette entlang der Lieferanten wird damit nicht nur zur Kostenfrage, sondern zur Frage, ob eine Meldung überhaupt Bestand hat.

Ausblick

Die Ratsposition ist die Verhandlungsgrundlage, nicht das Endergebnis. Das Parlament wird seine Position voraussichtlich im September annehmen, anschließend beginnen die Triloge mit dem Ziel einer Einigung bis Jahresende. Bis dahin bleiben der genaue Geltungsbeginn der Schrott-Einbeziehung, die geforderte Folgenabschätzung und die Kriterien für Unternehmen mit erhöhtem Risiko offen. Wir beobachten diese Entwicklungen weiterhin für Sie.

Support

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Einbeziehung von Metallschrott und die neuen Anti-Umgehungs-Regeln auf Ihre CBAM-Strategie auswirken könnten, etwa bei der Bewertung Ihrer Schrott-Routen, Ihrer Bezugsquellen oder der Belastbarkeit Ihrer Lieferantendaten, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.