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Die Stahlverordnung gilt: Fristen, Details und die erste vollständige Kostenrechnung

CBAM Weekly – Issue 101


Vom Beschluss zur Anwendung

Seit dem 1. Juli gilt die neue Stahlverordnung. Am 24. Juni wurde sie als Verordnung (EU) 2026/1384 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, nachdem der Rat sie am 8. Juni gebilligt hatte. Den Rahmen kennen Leser dieser Reihe aus Ausgabe 95, also halbierte zollfreie Kontingente und 50 Prozent Zoll für alles darüber hinaus. Diese Ausgabe ordnet ein, was der finale Text präzisiert, welche Fristen jetzt laufen und wie sich die Einfuhrkosten ab sofort vollständig kalkulieren lassen.

30 Kategorien, quartalsweise Zuteilung

Der veröffentlichte Text legt die Einzelheiten für die Praxis fest. Der Produktumfang wächst gegenüber den bisherigen Schutzmaßnahmen von 28 auf 30 Kategorien, das zollfreie Gesamtkontingent beträgt exakt 18.345.922 Tonnen pro Jahr. Verwaltet werden die Kontingente quartalsweise, aufgeteilt nach Warenkategorie und Herkunftsland.

Die quartalsweise Zuteilung ist für Einkaufsabteilungen die wichtigste Neuigkeit im finalen Text. Ob zollfreie Mengen verfügbar sind, entscheidet sich zu Beginn jedes Quartals. Wer spät im Quartal bestellt, riskiert den vollen Zollsatz von 50 Prozent.

Melt and Pour hat jetzt einen Termin

Die in Ausgabe 95 beschriebene Herkunftsregel nach dem Schmelz- und Gießland bekommt mit dem finalen Text einen konkreten Fahrplan. Die Nachweispflicht beginnt am 1. Oktober 2026, drei Monate nach Geltungsbeginn, als Beleg dient etwa ein Werkszeugnis. Ab Oktober 2027 berücksichtigt die Kommission diese Angaben bei der Länderverteilung der Kontingente, und bis zum 30. Juni 2028 prüft sie, ob das Kriterium zur alleinigen Grundlage der Zuteilung wird. Die drei Monate bis Oktober sind die verbleibende Zeit, um Werkszeugnisse mit Schmelz- und Gießland fest in den Bestellprozess aufzunehmen. Wer Lieferanten bereits für CBAM-Zwecke nach Anlagendaten fragt, ergänzt die Herkunftsangabe im selben Abfrageprozess.

Der zweite Zertifikatspreis lässt sich schon errechnen

Am Montag, dem 6. Juli, veröffentlicht die Kommission den CBAM-Zertifikatspreis für das zweite Quartal 2026, berechnet als gewichteter Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise des Quartals. Da das Quartal abgeschlossen ist, lässt sich dieser Durchschnitt bereits ermitteln. Er liegt bei 75,28 Euro pro Tonne und damit knapp unter dem Wert des ersten Quartals von 75,36 Euro. Offiziell bestätigt wird der Preis erst mit der Veröffentlichung am Montag. Damit liegen alle drei Kostenkomponenten einer Tonne Stahl auf dem Tisch. Innerhalb des Kontingents fallen keine Zusatzzölle an, die Zertifikatskosten bleiben. Außerhalb addieren sich 50 Prozent Zoll und Zertifikatskosten. Für die Planung des zweiten Halbjahres lässt sich die Landed-Cost-Rechnung damit erstmals ohne Platzhalter aufstellen.

Die Erweiterungsdebatte beginnt sofort

Die Verordnung ist kaum anwendbar, da beginnt bereits die Diskussion über ihre Ausweitung. Seit dem 1. Juli laufen Konsultationen über eine erste Erweiterung der neuen Maßnahmen. Parallel enthält der Text zwei Prüfaufträge, nämlich bis zum 31. Dezember 2026 zur Aufnahme weiterer Warennummern und bis zum 30. Juni 2027 zur Ausweitung auf stahlhaltige Downstream-Produkte. Der zweite Prüfauftrag dockt direkt an die CBAM-Erweiterung an, zu der der Rat am 12. Juni seine Position festgelegt hat (Ausgabe 99). Beide Instrumente bewegen sich in dieselbe Richtung, tiefer in die nachgelagerten Wertschöpfungsstufen hinein. Wer stahlhaltige Vorprodukte oder verarbeitete Waren importiert, sollte beide Verfahren im Blick behalten, auch wenn daraus heute noch keine Pflicht folgt.

Ausblick

Importeure sollten bis zum 1. Oktober Werkszeugnisse mit Schmelz- und Gießland von ihren Lieferanten anfordern, um die Nachweispflicht ohne Zeitdruck zu erfüllen. In der Erweiterungsdebatte steht als Nächstes die Position des Parlaments zur CBAM-Ausweitung aus. Zusammen mit der laufenden Konsultation zur Stahlverordnung entscheidet sie, wie weit beide Instrumente ab 2028 in die verarbeiteten Produkte hineinreichen.

Support

Wenn Sie wissen möchten, wie sich der finale Text der Stahlverordnung auf Ihre CBAM-Kostenkalkulation auswirkt, etwa bei der quartalsweisen Kontingentplanung oder der Herkunftsdokumentation ab Oktober, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.