ENVI beschließt Position zur CBAM-Erweiterung: 457 KN-Codes und kein Notausgang
CBAM Weekly – Issue 103
Breite Mehrheit für einen schärferen CBAM
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 6. Juli 2026 seine Position zur geplanten CBAM-Erweiterung beschlossen. Eine breite Mehrheit von der Linken bis zur EVP trägt den Kompromiss von Berichterstatter Mohammed Chahim. Die Position verschärft den Kommissionsvorschlag vom Dezember 2025 an mehreren Stellen, allen voran beim Anwendungsbereich. Für Importeure nachgelagerter Stahl- und Aluminiumprodukte wird damit deutlich konkreter, was auf sie zukommt.
Der Anwendungsbereich wächst auf 457 KN-Codes
Die Kommission hatte im Dezember 2025 vorgeschlagen, rund 180 zusätzliche nachgelagerte Warengruppen in den CBAM aufzunehmen, darunter stahl- und aluminiumintensive Produkte wie Motoren, Waschmaschinen und Kühlgeräte. Der ENVI-Ausschuss geht darüber hinaus. Er senkt die Emissionsschwelle, ab der eine Warengruppe erfasst wird, von 150 auf 50 Kilotonnen CO2-Äquivalent. Die Liste der zusätzlichen Warengruppen wächst dadurch von 180 auf 277 KN-Codes. Insgesamt würde der CBAM damit 457 KN-Codes erfassen und einen deutlich größeren Anteil der eingebetteten Emissionen abdecken. Für viele mittelständische Importeure, die bisher nicht betroffen waren, beginnt die CBAM-Pflicht damit nicht bei Rohstahl, sondern beim fertigen Produkt. Unternehmen sollten ihr Importportfolio jetzt gegen die erweiterte Liste prüfen, nicht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.
Kein Notausgang: Artikel 27a wird gestrichen
Der umstrittene Artikel 27a hätte der Kommission erlaubt, den CBAM für einzelne Produkte auszusetzen, möglicherweise sogar rückwirkend. Verbände aus den Bereichen Wasserstoff, Ammoniak, Düngemittel und Industriegase hatten in einem gemeinsamen Schreiben an den Ausschuss vor Investitionsunsicherheit in Milliardenhöhe gewarnt. Der ENVI-Ausschuss streicht die Klausel nun vollständig. An ihre Stelle tritt ein Kompensationsmechanismus. Bei schweren Störungen des Binnenmarkts können CBAM-Einnahmen an betroffene Sektoren umgeleitet werden, ohne dass der Mechanismus selbst ausgesetzt wird. Wer in emissionsarme Produktion investiert oder langfristige Lieferverträge kalkuliert, gewinnt dadurch Planungssicherheit. Die CBAM-Kostenlinie bleibt bestehen und wird nicht durch eine jederzeit ziehbare Notbremse relativiert.
Internationale Zertifikate bleiben außen vor
Die Option, internationale CO2-Zertifikate für die CBAM-Compliance zu nutzen, wird gestrichen. Der Ausschuss hält die Diskussion für verfrüht, solange erhebliche Zweifel an der Klimaintegrität dieser Zertifikate bestehen. Für Importeure bedeutet das, dass sich die CBAM-Kosten nicht über günstige Zertifikate aus Drittstaaten senken lassen. Maßgeblich bleiben die tatsächlichen eingebetteten Emissionen der Ware und der Preis der CBAM-Zertifikate. Der wirksamste Hebel zur Kostensenkung bleibt damit die Beschaffung emissionsärmerer Vorprodukte und belastbarer Emissionsdaten vom Lieferanten.
Standardwerte als Druckmittel gegen Umgehung
Der Ausschuss verschärft die Regeln gegen missbräuchliche Praktiken. Importe aus Ländern, die als Hochrisikoländer für Umgehung eingestuft werden, erhalten künftig automatisch Standardwerte. Betreiber können dem nur entgehen, wenn sie nachweisen, dass sie keine Umgehungspraktiken verfolgen. Die Beweislast dreht sich damit um. Da die Standardwerte bewusst konservativ angesetzt sind, wird Umgehung über Drittländer wirtschaftlich unattraktiv. Importeure mit Lieferketten über Umschlagsländer sollten prüfen, ob ihre Warenströme in dieses Raster fallen könnten, und ihre Herkunftsnachweise entsprechend dokumentieren.
Fernverkäufe: E-Commerce fällt unter den CBAM
Neu aufgenommen wird die Einbeziehung von Importeuren bei Fernverkäufen. Damit werden auch E-Commerce-Plattformen vom CBAM erfasst, wenn Waren direkt an Endkunden in der EU verkauft werden. Der Ausschuss schließt damit eine Lücke, über die CBAM-pflichtige Waren bisher am Mechanismus vorbei in den Binnenmarkt gelangen konnten. Für Plattformbetreiber und Händler mit Direktimportmodellen entsteht eine neue Compliance-Ebene, die in bisherigen CBAM-Prozessen häufig nicht vorgesehen ist.
Technische Unterstützung für die Ukraine
Der Ausschuss sieht eine stärkere technische Unterstützung für die Ukraine vor, um CBAM-Umsetzung und Compliance zu erleichtern. Eine Ausnahme vom Mechanismus, wie sie ukrainische Wirtschaftsverbände gefordert hatten, ist damit weiterhin nicht vorgesehen. Zusätzlich sollen Berichtspflichten für die am wenigsten entwickelten Länder vereinfacht werden. Wer aus der Ukraine importiert, sollte weiterhin mit voller CBAM-Pflicht kalkulieren, kann aber auf bessere Datenverfügbarkeit auf Lieferantenseite hoffen.
Ausblick
Die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament ist für September 2026 vorgesehen. Der Rat hat seine allgemeine Ausrichtung bereits am 12. Juni 2026 beschlossen, sodass die Trilogverhandlungen unmittelbar nach dem Plenum beginnen können. Ziel ist ein Abschluss der Verhandlungen noch vor Jahresende, die erweiterten Regeln könnten damit binnen weniger Monate feststehen.
Support
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die geplante Erweiterung auf Ihre CBAM-Pflichten auswirken könnte, etwa ob Ihre Importe unter die 457 KN-Codes fallen oder was die neuen Umgehungsregeln für Ihre Lieferkette bedeuten, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.