Prüfstellen im CBAM-Register: Der Zugang ist offen, die Akkreditierung bleibt der Engpass
CBAM Weekly – Issue 110
Die Kommission öffnet das Register für Prüfstellen
Die Kommission hat am 28. August das Verfahren veröffentlicht, mit dem akkreditierte Prüfstellen seit dem 1. September Zugang zum CBAM-Register erhalten. Das Dokument beschreibt zugleich die Rollen von Prüfstellen, Akkreditierungsstellen, Kommission und nationalen zuständigen Behörden. Damit ist der letzte Baustein der Regelphase einsatzbereit, ohne den es keine verifizierten Ist-Werte gibt.
Wie die Registrierung abläuft
Der Weg ins Register führt über das Portal für Anlagenbetreiber aus Drittländern und besteht aus drei Schritten. Zuerst legt jede Person der Prüfstelle ein persönliches EU-Login mit Zwei-Faktor-Authentifizierung an. Anschließend füllt die Prüfstelle im Portal ein Onboarding-Formular aus, das Akkreditierungsland und Akkreditierungsnummer, Unternehmensdaten und die Rollenverteilung zwischen administrativen und einfachen Nutzern abfragt.
Beizufügen ist ein einziges PDF mit Akkreditierungszertifikat, Registerauszug, Vertretungsnachweis und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, vorzugsweise auf Englisch oder mit Übersetzung. Im dritten Schritt stellt die Prüfstelle den Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem sie akkreditiert wurde. Zugelassene CBAM-Anmelder können ihre Lieferanten damit ab jetzt konkret fragen, wie weit deren Prüfstelle in diesem Verfahren ist.
Vom Registereintrag zur Erklärung 2026
Die Zeitachse der Kommission ist eng verzahnt. Die nationalen Akkreditierungsstellen akkreditieren seit April 2026, die Registrierung der Prüfstellen läuft seit September 2026, Prüfberichte können ab Januar 2027 ausgestellt werden, und die CBAM-Erklärung für das Jahr 2026 ist bis September 2027 abzugeben.
Zwischen dem ersten möglichen Prüfbericht und der Abgabefrist liegen damit rund acht Monate, in denen alle Anlagen aller Lieferanten geprüft werden müssen. Wer in diesem Fenster keine registrierte Prüfstelle findet, gibt die Erklärung mit Standardwerten ab und trägt die Differenz zu gut dokumentierten Ist-Werten als Kosten.
Der Engpass liegt bei den Akkreditierungsstellen
Zum Start des Registerzugangs nehmen 15 nationale Akkreditierungsstellen Anträge von Prüfstellen mit Sitz in der EU an, also etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten. Von Prüfstellen mit Sitz außerhalb der EU nehmen fünf Länder Anträge an.
Der Rechtsrahmen erklärt, warum die zweite Zahl die kritischere ist. Prüfstellen aus der EU wenden sich grundsätzlich an die Akkreditierungsstelle ihres Sitzlands und dürfen nur ausweichen, wenn das eigene Land diese Leistung nicht anbietet. Prüfstellen aus Drittländern dürfen sich an jede Akkreditierungsstelle wenden, die CBAM-Akkreditierung anbietet, und konkurrieren damit um fünf Adressen. Für Importeure mit Lieferanten in Indien, der Türkei oder China entscheidet sich genau hier, ob für die Erklärung 2026 Ist-Werte verfügbar sind.
Die Prüfstelle bestätigt künftig auch den gezahlten CO₂-Preis
Artikel 9 der CBAM-Verordnung erlaubt es, einen im Herstellungsland tatsächlich gezahlten CO₂-Preis von der Zahl der abzugebenden Zertifikate abzuziehen, sofern er bei der Ausfuhr nicht rabattiert oder anderweitig ausgeglichen wurde. Die Angaben müssen von einer unabhängigen, akkreditierten Person bestätigt werden.
Der Entwurf der zugehörigen Durchführungsverordnung lag ab dem 13. Mai zur Rückmeldung vor, die Frist endete am 10. Juni, verabschiedet ist die Verordnung noch nicht. Vorgesehen ist ein Bericht über den gezahlten CO₂-Preis, dessen Bestätigung vier Bereiche abdeckt, nämlich den Emissionsumfang, die Zuordnung der Kosten zu den CBAM-Waren, die Behandlung von Rabatten und den Zahlungsnachweis. Dieselbe Prüfstelle darf sowohl die eingebetteten Emissionen als auch diesen Bericht bestätigen. Die Prüfstelle wird damit für zwei Nachweise gebraucht, für die Emissionen und für die Kostenminderung.
Das Vereinigte Königreich nennt 16 anerkannte Systeme
Am 27. August hat die britische Regierung eine vorläufige Liste der CO₂-Bepreisungssysteme veröffentlicht, die für die Entlastung im britischen CBAM qualifizieren. Aufgeführt sind 16 Systeme, darunter das EU-Emissionshandelssystem, der nationale Emissionshandel Chinas, Indiens Carbon Credit Trading Scheme, die Emissionshandelssysteme Japans, Koreas, Kasachstans, Neuseelands, Montenegros und der Schweiz, der australische Safeguard Mechanism, das kanadische Output-Based Pricing System, die CO₂-Steuern Chiles, Serbiens, Singapurs und Südafrikas sowie Taiwans Carbon Fee.
Die Liste hat den Stand vom 19. Juni 2026. Emissionen, die im Herkunftssystem kostenlos zugeteilt wurden, sind von der Entlastung ausgenommen, weil auf sie kein wirksamer Preis gezahlt wurde. Erhaltene Rabatte oder Rückzahlungen mindern den Betrag, der geltend gemacht werden kann.
Wer im britischen CBAM bestätigt, was gezahlt wurde
Die Verordnung, die die Berechnung des britischen CBAM-Satzes und die Entlastung beim CO₂-Preis regelt, wurde am 13. Juli erlassen und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Sie verlangt für die Entlastung ein Formular zur Bestätigung der CO₂-Bepreisung, das eine akkreditierte, unabhängige Prüfstelle ausfüllt. Bestätigt werden die jährlichen relevanten Emissionsmengen, der Anteil, der dem jeweiligen Systemelement unterliegt, erhaltene finanzielle Unterstützung und bei indirekten Systemen die Emissionsfaktoren. Die Prüfstelle muss nach den von HMRC vorgegebenen Standards akkreditiert sein, und die Unterlagen einschließlich des Formulars sind sechs Jahre nach dem Abrechnungszeitraum aufzubewahren.
Für Unternehmen, die in beide Märkte importieren, laufen ab 2027 zwei Nachweisketten parallel, die auf denselben knappen Bestand akkreditierter Prüfstellen zugreifen.
Ausblick
Die endgültige Fassung der Durchführungsverordnung zur Anrechnung des Drittlands-CO₂-Preises steht weiter aus und soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die britische Liste ist ausdrücklich vorläufig und wird fortgeschrieben, das britische CBAM startet am 1. Januar 2027. Sinnvoll ist jetzt eine Abfrage bei jedem Lieferanten, welche Prüfstelle ihn prüft, in welchem Land diese akkreditiert ist und ob sie auch den Bericht zum gezahlten CO₂-Preis bestätigen kann.
Support
Wenn Sie wissen möchten, wie sich der Registerzugang der Prüfstellen und die britische Liste der anerkannten Bepreisungssysteme auf Ihre CBAM-Prozesse auswirken, etwa bei der Auswahl der Prüfstelle für Lieferanten in Drittländern oder bei der Frage, welche Ist-Werte für die Erklärung 2026 realistisch verfügbar sind, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.