Die erste akkreditierte CBAM-Prüfstelle ist da: Wo die Verifizierung steht und wie es mit der Erweiterung weitergeht
CBAM Weekly – Issue 113
Die erste Akkreditierung ist erteilt
Am 23. September 2026 hat eine Prüfstelle aus Griechenland bekannt gegeben, dass sie von der nationalen Akkreditierungsstelle des Landes als erste Prüfstelle für die Verifizierung eingebetteter Emissionen unter CBAM akkreditiert wurde, und zwar für alle sechs Sektoren. Zwei Tage später hat die Kommission ihre Übersicht zum Stand der Akkreditierung aktualisiert. Für zugelassene CBAM-Anmelder, die für 2026 mit tatsächlichen Emissionswerten arbeiten wollen, wird das Verifizierungssystem damit erstmals greifbar.
Ohne Prüfstelle bleiben nur Standardwerte
Seit der Omnibus-Änderung haben Anmelder die Wahl, die eingebetteten Emissionen ihrer Waren entweder auf Basis tatsächlicher Anlagendaten oder anhand der Standardwerte der Kommission zu bestimmen. Die Standardwerte sind bequem, kommen aber mit einem Aufschlag und können nach Angaben der Kommission selbst höher ausfallen als verifizierte, anlagenspezifische Daten. Wer den Weg über tatsächliche Werte gehen will, braucht eine Verifizierung durch akkreditierte Prüfstelle, die nach den entsprechenden Grundsätzen arbeitet.
Die Anforderungen an diese Prüfstellen regelt die delegierte Verordnung (EU) 2025/2551. Sie verlangt unter anderem eine Kompetenz nach EN ISO/IEC 17029 und erlaubt bereits für das EU-ETS akkreditierten Prüfstellen, ihren Akkreditierungsbereich auf die entsprechenden CBAM-Tätigkeiten zu erweitern, statt ein komplett neues Verfahren zu durchlaufen. Bis zu dieser Woche war die Wahlmöglichkeit für die Praxis noch nicht wirklich nutzbar, denn eine Verifizierung ohne akkreditierte Prüfstelle gibt es nicht.
24 Stellen, 15 nehmen Anträge an, 5 akkreditieren Anbieter aus Drittländern
Die aktualisierte Übersicht der Kommission vom 25. September zeigt, wie ungleich die Landkarte der Akkreditierung noch ist. 24 nationale Akkreditierungsstellen haben zugesagt, CBAM-Akkreditierungen anzubieten. 15 davon nehmen bereits Anträge an, darunter die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS, COFRAC in Frankreich, Accredia in Italien und der Raad voor Accreditatie in den Niederlanden. Portugal, Rumänien, die Slowakei und Slowenien wollen zwischen September und November 2026 nachziehen. Kroatien, Tschechien und Ungarn haben zugesagt, sind aber noch nicht bereit. Zypern, Estland, Irland und Malta bieten keine CBAM-Akkreditierung an. Für einen Importeur ist der Sitz der Akkreditierungsstelle zweitrangig, denn eine in einem Mitgliedstaat akkreditierte Prüfstelle gilt EU-weit als akkreditiert. Entscheidend ist, ob überhaupt genug Prüfkapazität entsteht, bevor die Daten für 2026 verifiziert werden müssen.
Der Engpass liegt außerhalb der EU
Die Anlagen, deren Daten verifiziert werden müssen, stehen in der Türkei, in Indien, China, der Ukraine oder Ägypten. Prüfstellen aus Drittländern können nach der delegierten Verordnung (EU) 2025/2551 die Akkreditierung bei jeder nationalen Akkreditierungsstelle beantragen, die dieses Verfahren anbietet. Laut Kommissionsübersicht sind das derzeit sieben, und nur fünf nehmen solche Anträge tatsächlich an, nämlich Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen und Schweden. Die Niederlande haben dafür eine Vereinbarung mit der türkischen Akkreditierungsstelle TÜRKAK getroffen, Schweden mit der ukrainischen NAAU. Die DAkkS akkreditiert keine Anbieter aus Drittländern. Die Fachpresse berichtete Mitte September bereits über Warnungen vor einem Flaschenhals bei akkreditierten Prüfstellen.
Akkreditierte Prüfstellen müssen sich binnen zwei Monaten im CBAM-Register registrieren, und die Kommission will die Liste auf ihrer Verifizierungsseite veröffentlichen. Dort steht bislang kein Eintrag. Importeure sollten deshalb jetzt mit ihren Lieferanten klären, ob deren Anlagen für 2026 verifizierte Daten liefern können, wer die Verifizierung durchführt und wann. Die erste CBAM-Erklärung für die Einfuhren des Jahres 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig, der Zertifikatsverkauf beginnt am 1. Februar 2027. Wer die Verifizierung erst 2027 anstößt, konkurriert mit allen anderen Importeuren um dieselbe knappe Kapazität und landet im Zweifel bei den Standardwerten.
Rat und Parlament sortieren die Erweiterung
Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Waren. Das Parlament hat am 15. September seine Position mit 464 zu 50 Stimmen bei 159 Enthaltungen beschlossen und will rund 457 Produkte einbeziehen. Der Rat hatte sich im Juni auf etwa 200 Produkte verständigt, die Kommission hatte 180 vorgeschlagen. Am 24. September hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe CBAM des Rates den Vorschlag erneut beraten, um das Verhandlungsmandat für die Triloge vorzubereiten. Zwischen den Listen liegen mehr als 250 Produkte, dazu offene Fragen zur Antiumgehung, zu einer Sonderregel für Beitrittskandidaten wie die Ukraine und zum Dekarbonisierungsfonds, den das Parlament schon ab 2027 statt 2028 ausstatten will. Für Importeure von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen wie Schrauben, Draht oder Haushaltswaren entscheidet sich in den nächsten Wochen, ob sie nach der Ratsposition ab 2028 in den Anwendungsbereich fallen.
Ausblick
Der erste Trilog ist nach Angaben aus Brüssel wohl für den 20. Oktober in Straßburg angesetzt, die irische Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung bis zum 30. November an. Am 5. Oktober veröffentlicht die Kommission den Zertifikatspreis für das dritte Quartal 2026. Auf der Verifizierungsseite der Kommission lohnt sich in den kommenden Wochen ein regelmäßiger Blick, denn dort soll die Liste der akkreditierten Prüfstellen erscheinen, sobald die ersten Registrierungen im CBAM-Register abgeschlossen sind.
Support
Wenn Sie wissen möchten, wie sich der Stand der Prüfstellen-Akkreditierung auf Ihre CBAM-Erklärung für 2026 auswirkt, welche Ihrer Lieferanten realistisch verifizierte Anlagendaten liefern können und wo Standardwerte die bessere Wahl bleiben, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.