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CBAM-Zertifikatspreis steigt auf 82,32 Euro: Der Preis wird planbar, die Daten bleiben das Risiko

CBAM Weekly – Issue 115


Die Kommission veröffentlicht den Preis für das dritte Quartal

Die Europäische Kommission hat am 5. Oktober 2026 den Preis der CBAM-Zertifikate für das dritte Quartal veröffentlicht. Er liegt bei 82,32 Euro je Zertifikat und damit 7,04 Euro über dem Wert des zweiten Quartals. Für Importeure stehen jetzt drei von vier Preisen fest, mit denen sie die Kosten ihrer Einfuhren für 2026 berechnen. Wie belastbar diese Rechnung ist, hängt allerdings weniger am Preis als an den Emissionsdaten ihrer Lieferanten.

Drei Quartalspreise und ein erster Sprung

Für das Jahr 2026 gilt eine Sonderregel. Nach Artikel 21 Absatz 1a der CBAM-Verordnung wird der Zertifikatspreis als Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise des Quartals berechnet, in dem die Waren eingeführt wurden. Auf 75,36 Euro im ersten und 75,28 Euro im zweiten Quartal folgt nun ein Anstieg um gut 9 Prozent. Ausschlaggebend waren die höheren Preise für Emissionsberechtigungen im Sommer, die Mitte September zeitweise über 88 Euro lagen.

Für die Kostenplanung heißt das, dass jede Einfuhr mit dem Preis ihres Einfuhrquartals bewertet wird. Wer seine Rückstellungen für 2026 bisher mit einem pauschalen Jahreswert gerechnet hat, sollte sie quartalsgenau nach Einfuhrmengen aufschlüsseln. Fällig wird die Zahlung erst 2027.

Für das vierte Quartal gibt es Anhaltspunkte, aber keine Prognose

Den Preis für das vierte Quartal veröffentlicht die Kommission am 4. Januar 2027. Er ergibt sich aus den Auktionen bis Ende Dezember und lässt sich heute nicht seriös vorhersagen. Anfang Oktober wurden Emissionsberechtigungen um 84 Euro gehandelt, also leicht über dem Durchschnitt des dritten Quartals. Bewegung in den Markt bringen in den kommenden Wochen vor allem die Verhandlungen über die Reform des Emissionshandels und Berichte über eine Einigung zur Verknüpfung des britischen mit dem europäischen System, die offiziell noch nicht bestätigt ist. Importeure planen das vierte Quartal deshalb besser mit einer Spanne als mit einem Punktwert, etwa zwischen dem Niveau des zweiten Quartals und dem Septemberhoch.

Die Plattform für den Zertifikatskauf nimmt Gestalt an

Gekauft werden die Zertifikate auf einer gemeinsamen zentralen Plattform, die die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten ausgeschrieben hat. Den Auftrag hat die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission (DG TAXUD) an European Dynamics und Viva.com vergeben, wie beide Unternehmen im Juli bekannt gaben. European Dynamics entwickelt die Plattform und bindet sie an die Zoll- und Steuersysteme der EU an, Viva.com stellt Konten und Zahlungsabwicklung per SEPA bereit. Der Betrieb soll am 1. Februar 2027 starten.

Die Regeln für Kauf und Rückkauf legt ein delegierter Rechtsakt fest, dessen Entwurf bis zum 6. August zur Konsultation stand. Er sieht unter anderem eine Gebühr von 0,05 Euro je Zertifikat vor. Erlassen ist der Rechtsakt noch nicht. Ab 2027 ändert sich zudem die Logik. Die Kommission veröffentlicht dann wöchentliche Preise, und zugelassene CBAM-Anmelder müssen am Ende jedes Quartals Zertifikate für mindestens 50 Prozent der eingebetteten Emissionen ihrer bisherigen Jahreseinfuhren halten. Aus einer jährlichen Abrechnung wird damit eine laufende Liquiditätsfrage.

Thementag Außenwirtschaft: Das Kostenrisiko steckt in den Daten

Beim Thementag Außenwirtschaft in Köln kamen in dieser Woche Zollverantwortliche aus ganz Deutschland zusammen. In der CBAM-Runde ging es darum, wie sich importierende Unternehmen gegen das Kostenrisiko absichern können. Der Zertifikatspreis spielte dabei eine kleinere Rolle als die Emissionsdaten. Ob eine Tonne Aluminium mit Standardwerten samt Aufschlag oder mit verifizierten Anlagendaten in die Erklärung eingeht, wirkt sich auf die Kosten oft stärker aus als einige Euro Preisunterschied.

Viel diskutiert wurden sogenannte Pre-Verifications, mit denen Lieferanten ihre Daten schon vor Ende des Berichtszeitraums prüfen lassen. Das CBAM-Recht stellt bei tatsächlichen Emissionen auf den Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle ab, der den Berichtszeitraum abdeckt. Eine Vorabprüfung gibt Orientierung. Ohne einen Reliance Letter, in dem die Prüfstelle dem Importeur ausdrücklich erlaubt, sich auf ihr Ergebnis zu stützen, bietet sie aber keine Sicherheit.

ALUMINIUM in Düsseldorf: Die andere Seite der Datenabfrage

Auf der Messe ALUMINIUM in Düsseldorf vom 6. bis 8. Oktober zeigte sich die Gegenperspektive. Dort treffen sich europäische und außereuropäische Hersteller und Händler, und viele von ihnen berichten von wachsendem Druck durch die Datenabfragen ihrer europäischen Kunden. Häufig entsteht der Eindruck, dass die Abnehmer selbst nicht genau wissen, welche Daten sie in welchem Rhythmus brauchen, und das sorgt für Frust.

Ein Beispiel war die Forderung, die Emissionsdaten direkt Anfang Januar zu liefern. Für Waren, die 2026 eingeführt werden, ist der Berichtszeitraum das Jahr 2026, und die Verifizierung kann erst abgeschlossen werden, wenn dieses Jahr vorbei ist. Im konkreten Fall ging es zudem um eine weiterverarbeitete Ware. Der Hersteller braucht dann zuerst die verifizierten Daten seiner Vorlieferanten, denn tatsächliche Werte für Vorprodukte aus Drittländern darf er nur aus dem Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle übernehmen. Liegt dieser nicht vor, gelten für das Vorprodukt die Standardwerte. Ein Lieferant, der verifizierte Daten für Anfang Januar zusagt, verspricht also etwas, das er nicht halten kann.

Wer die Verifizierung bezahlt

Hinzu kommen die Kosten. Hersteller berichten von sehr hohen Preisen einzelner Prüfstellen und von schwieriger Kommunikation mit ihnen. Für die Datenabfragen ihrer Kunden zeigen sie durchaus Verständnis, denn die Wirkung der CBAM-Kosten auf Importeure ist ihnen bewusst. Die europäischen Abnehmer wollen sich an den Prüfkosten aber meist nicht beteiligen, weil sie bereits die Zertifikate bezahlen, und so schmälern die Prüfkosten die Marge des Herstellers im Europageschäft. Die Verifizierung rechnet sich für ihn nur, wenn genug Ware in die EU geht, um die Kosten anteilig umzulegen, ohne an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren.

Ein ähnliches Problem wie bei den europäischen Importeuren zeigt sich damit auch außerhalb Europas. Importeure sollten ihre Datenabfragen deshalb an realistischen Fristen ausrichten, also an verifizierten Daten im Laufe des Jahres 2027 vor der Erklärungsfrist am 30. September. Bei Lieferanten mit geringen EU-Mengen lohnt ein offenes Gespräch über die Kostenteilung. Möglich ist auch, für die Prozesse des Herstellers tatsächliche Werte und für einzelne Vorprodukte Standardwerte anzusetzen.

Ausblick

Am 20. Oktober beginnen in Straßburg die Trilogverhandlungen über die Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte. Den Preis für das vierte Quartal veröffentlicht die Kommission am 4. Januar 2027, der Zertifikatsverkauf über die zentrale Plattform startet am 1. Februar 2027. Bis dahin sollten Importeure mit ihren Lieferanten verbindlich klären, wann verifizierte Daten für 2026 vorliegen und für welche Vorprodukte Standardwerte angesetzt werden.

Support

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Zertifikatspreise und der Stand Ihrer Lieferantendaten auf Ihre CBAM-Kosten für 2026 auswirken, etwa welche Fristen Sie Ihren Lieferanten realistisch setzen können oder wo Standardwerte die bessere Wahl sind, schreiben Sie mir gerne an helge@kolum.earth.